10 Sep 2018

Landwirte erhalten direkten Zugang zur QS-Datenbank

Landwirte und Erzeuger können zukünftig unmittelbar auf ihre Daten, die in der QS-Datenbank gespeichert sind, zugreifen. Bislang ist dies nur über den Bündler möglich. Über einen persönlichen Zugang erhält der Landwirt:

+ Lese-Zugriff auf alle Daten, die von seinem Betrieb in den Datenbanken des QS-Systems gespeichert werden wie Auditergebnisse und Monitoringdaten sowie

+ Auskunft über die Nutzungsberechtigten, also welche Bündler, welche Zertifizierungs-stellen oder – nur mit der Zustimmung des Landwirts – welche Dritten Zugriff auf seine Daten haben.

In den nächsten Monaten übermitteln die Bündler die individuellen Zugangsdaten an die Betriebe per E-Mail oder per Post.

Die Bündler vertreten den Landwirt vollumfänglich im QS-System. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe haben die Bündler Zugriff auf die Daten, die von den gebündelten Betrieben gespeichert sind.

Hiervon ausgenommen sind besonders schützenswerte Daten (z.B. Details zu den Antibiotikaverschreibungen, Schlachtbefunddaten Schwein). Zugriff zu diesen Daten erhält der Bündler nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Landwirt.

Datensicherheit im QS-System

QS setzt im Dienste seiner Systempartner modernste IT-Technik zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten ein. Die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Technik ist dabei ebenso wichtig, wie der vertrauenswürdige Umgang mit den Daten. Die Systempartner können auf die Datensicherheit im QS-System vertrauen: Ohne ausdrückliche, vorherige Genehmigung durch den Systempartner gibt QS keine betriebsspezifischen Daten an Dritte weiter. Ein umfassendes Informationssicherheitskonzept, das nach den Standards des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) aufgestellt wurde, wird konsequent eingehalten und ständig überprüft.

Quelle: QS-System

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