25 Feb 2022

Initiative Tierwohl für Rind geht an den Start

+ Initiative Tierwohl (ITW) schafft erstmals einheitliche Tierwohlkriterien für die Breite der Rinderhaltung
+ Teilnahme für Landwirte ab 15. März 2022; Auditierung ab 1. April 2022
+ Mehraufwand der Landwirte wird von den Abnehmern honoriert

Die Initiative Tierwohl (ITW) geht mit einem neuen Programm an den Start: Mit der ITW Rind bietet Deutschlands größtes Tierwohlprogramm ab März 2022 eine Tierwohl-Lösung für Rinder und schafft erstmals einheitliche Tierwohlkriterien für die Breite der Rinderhaltung. Die Grundlage hierfür bilden die Tierschutz- und Tiergesundheitsanforderungen des im Markt weit verbreiteten Qualitätssicherungssystems QS, denen die ITW ein Tierwohl-Plus hinzufügt. Von Anfang an werden Verbraucher Fleisch und Fleischwaren, die aus ITW-Betrieben stammen, im Lebensmitteleinzelhandel am bekannten ITW-Siegel erkennen können.

Ab dem 15. März 2022 startet die Anmeldung für Rindermast-, Kälbermast- und Milchviehbetriebe, die ihre Schlachtkühe im ITW-Programm vermarkten können. Die Auditierung beginnt am 1. April 2022. Das Engagement der Rinder- und Kälbermäster wird direkt über die Teilnahme an der ITW durch die Abnehmer (wie etwa Schlachtbetriebe) honoriert. Milchviehbetriebe sollten sich mit ihrer Molkerei in Verbindung setzen und an einem von der ITW anerkannten Tierwohl-Programm für Milch teilnehmen. Milchviehhalter können dann eine Zulassung für die ITW erhalten und ihre Schlachtkühe als ITW-Tiere vermarkten.

„Wir freuen uns, mit der ITW Rind einen weiteren bedeutenden Meilenstein zu erreichen“, betont Robert Römer, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Darauf haben wir lange hingearbeitet – immer mit dem klaren Ziel im Bereich der Rinderhaltung ein höheres Maß an Tierwohl zu etablieren.“

Dr. Alexander Hinrichs, ebenfalls Geschäftsführer der Initiative, bestätigt: „Als größtes Tierwohl-Programm Deutschlands ist es unsere Absicht, das Thema Tierwohl kontinuierlich weiterzuentwickeln. Daher ist das neue Angebot für rinderhaltende Betriebe ein wichtiger Bestandteil einer gemeinsamen Verantwortung für Tierhaltung, Tiergesundheit und Tierschutz in der Nutztierhaltung.“

Finanzierungsmodell, Kriterien und Prüfsystematik
Tierhalter, die an der ITW Rind teilnehmen, erhalten von ihren Abnehmern für geschlachtete ITW-Tiere einen definierten Preisaufschlag. Die Höhe des Preisaufschlags für ITW-Tiere beträgt im ersten Jahr der Programmlaufzeit 10,7 Cent/kg Schlachtgewicht. Ab dem zweiten Jahr wird dieser auf mindestens 12,83 Cent/kg Schlachtgewicht erhöht – bedingt durch die Hinzunahme einer weiteren Tierwohlanforderung ab dem 1. April 2023: Die Scheuermöglichkeiten müssen dann ebenfalls in den Ställen installiert sein.

Für Kälbermastbetriebe gibt es keinen einheitlichen Preisaufschlag – dieser wird bilateral zwischen den Partnern verhandelt. Milchviehbetriebe, die an der ITW teilnehmen oder über ein anerkanntes Programm in der ITW zugelassen sind, erhalten für ihre Schlachtkühe einen Preisaufschlag von 4 Cent/kg Schlachtgewicht.

Teilnehmende Betriebe müssen definierte QS-Basiskriterien aus Tierhaltung, Tiergesundheit und Hygiene umsetzen. Spezielle Haltungsanforderungen, wie Sauberkeit der Tiere und intensive tierärztliche Bestandsbetreuung, sowie das vergrößerte Platzangebot, entsprechend der Haltungsform-Stufe 2, gilt es darüber hinaus zu berücksichtigen. Für die Milchviehhaltung sind zusätzliche spezielle Kriterien vorgeschrieben.

Die Prüfsystematik ist analog zu Schwein und Geflügel: Während der dreijährigen Laufzeit werden die Tierhalter zwei Mal im Jahr kontrolliert. Eine detaillierte Übersicht der einzuhaltenden Kriterien ist unter www.initiative-tierwohl.de zu finden.

Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

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