25 Nov 2021

Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt: Fall von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschein in Mecklenburg-Vorpommern

Fundort liegt im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem verendeten Wildschwein in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen wurde. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in der entsprechenden Probe bestätigt. Der Fundort befindet sich im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Autobahnnähe, in einem bisher ASP-freien Gebiet.

Bisher gab es in Mecklenburg-Vorpommern einen bestätigten Fall in einem Hausschweinebestand. ASP-Fälle waren seit September 2020 in Brandenburg (Wild- und Hausschweine) und in Sachsen (Wildschweine) aufgetreten.
Zum Schutz der Schweinebestände vor dem Eintrag des ASP-Erregers, ist Bio-Sicherheit der wichtigste Faktor. Der Vollzug des Tierseuchenrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft und für sie meist tödlich ist. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich. Am 10. September 2020 wurde ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Seitdem gab es weitere Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen. Im Juli wurden erstmals Fälle in drei Hausschweinbeständen in Brandenburg nachgewiesen. Diese Fälle in Hausschweinebeständen sowie die dazu eingerichteten Sperrzonen wurden inzwischen wieder aufgehoben, nachdem die Tiere in den betroffenen Beständen getötet und weitere behördliche Maßnahmen ergriffen worden waren.

Auswahl an Unterstützungsmaßnahmen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
BMEL betreibt seit vielen Jahren Aufklärungsarbeit
• Das BMEL setzt bereits seit mehreren Jahren auf zielgruppengerechte Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest.
• Und wir haben die Landwirte und Kontrollbehörden regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsmaßnahmen der Schweinehaltungshygiene-Verordnung strikt eingehalten werden müssen.
• Denn der Faktor Mensch ist bei der Verbreitung der ASP insbesondere über weite Strecken ein großes Risiko.
• Es werden fortlaufend diejenigen informiert und sensibilisiert, die häufig zwischen von ASP bei Wild- oder Hausschweinen betroffenen Ländern und Deutschland reisen – auch gezielt Jäger, Landwirte oder Fernfahrer.
• Unter anderem mit Auslagen in verschiedenen Sprachen in Zügen oder durch mehrsprachige Plakate an Raststätten.

BMEL hatte frühzeitig Vorkehrungen für den Ernstfall getroffen
• Neben der umfangreichen Präventions- und Aufklärungsarbeit, hat sich das BMEL frühzeitig auf den Ernstfall vorbereitet.
• Mit Änderungen im Tiergesundheits- und im Bundesjagdgesetz hat das BMEL dafür gesorgt, dass die zuständigen Behörden im Ausbruchsfall den Personen- und Fahrzeugverkehr innerhalb bestimmter Gebiete einschränken oder die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen beschränken können, damit die Wildschweine nicht beunruhigt werden und abwandern und dadurch die ASP verbreiten.
• Die Regelungen für die Jagd auf Schwarzwild wurden erleichtert, sodass die Wildschweinbestände effektiver reduziert werden können.
• So wurde die Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben, was eine ganzjährige Bejagung von Schwarzwild jedoch unter Beachtung des Muttertierschutzes ermöglicht.

BMEL unterstützt die Bekämpfung
• Das BMEL hat zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dafür gesorgt, dass an den Autobahnen notwendige Absperrmaßnahmen sowie die Sicherung von Mülleimern auf Rastplätzen vorgenommen wurden und stetig kontrolliert werden.
• Im Moment wird die Zäunung noch ungesicherter Abschnitte der wichtigsten Autobahnen als zusätzliche Wildschwein-Barriere forciert.
• Darüber hinaus hat das BMEL bei zuständigen Bundesministerien für den Einsatz des THWs und der Bundeswehr zur Unterstützung in den betroffenen Ländern geworben – zum Beispiel für die Fallwildsuche.
• Das BMEL hat bei der EU-Kommission erfolgreich auf eine Mitfinanzierung erforderlicher Zaunbaumaßnahmen hingewirkt:
• Und nicht zuletzt unterstützt das bundeseigene Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Bundesländer umfassend bei der Ausbruchsaufklärung, der Diagnostik bis hin zur Beratung vor Ort.

Erhalt der Möglichkeiten für den Export
• Das BMEL führt zudem die Verhandlungen zum Export von Schweinefleisch mit der EU und Drittstaaten.
• Für die Landwirtinnen und Landwirte ist es besonders wichtig, dass der Export von Schweinefleisch erhalten bleibt bzw. ermöglicht wird.
• Das BMEL konnte Vereinbarungen mit Drittländern wie Kanada, Singapur, Vietnam, Bosnien und Herzegowina und Montenegro erreichen. Hier wurden die Veterinärbescheinigungen angepasst sowie Zusatzbescheinigungen erstellt und an die Länder versandt. Bei Bedarf erstellt das BMEL zur Unterstützung der Länder Auslegungshinweise für die Zertifizierenden vor Ort.
• Darüber hinaus steht das Bundeslandwirtschaftsministerium u.a. in Kontakt mit China, um auch hier eine Anerkennung des Regionalisierungskonzeptes zu erreichen.

Forschung zur Entwicklung von Impfstoffen
• Das BMEL unterstützt die Entwicklung eines Impfstoffes gegen die ASP: Das FLI beteiligt sich im Auftrag des BMEL seit vielen Jahren an den Forschungsaktivitäten zur ASP und zur Impfstoffentwicklung.

Quelle: BMEL

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