29 Sep 2021

Dialogprozess zum neuen Gesellschaftsvertrag startet: „Landwirtschaft. Ernährung. Zukunft – was kommt morgen auf den Tisch?“

Der Dialog für einen neuen Gesellschaftsvertrag wurde heute (29.9.) von Ministerin Barbara Otte-Kinast als Teilprozess des Gesamtpakets „Stadt.Land.Zukunft“ gestartet. Unter dem Titel „Landwirtschaft. Ernährung. Zukunft – was kommt morgen auf den Tisch?“ soll bis Mitte 2022 in mehreren Schritten der Entwurf eines Vertrages erarbeitet werden.

Die Umsetzung des Gesamtpakets wird während der nun anstehenden Haushaltsberatungen diskutiert und soll mit rund 31,5 Millionen Euro unterfüttert werden. Das Gesamtpaket umfasst ein Bündel an Zukunftsprojekten, für die es schon konkrete Vorstellungen gibt – von der heimischen Eiweißpflanzenproduktion über Pilotprojekte für die Milcherzeugung auf Moorböden bis zur Biodiversitätsstrategie und einem Klimalabel. Ministerin Barbara Otte-Kinast erläuterte dem Agrarausschuss erstmals die Pläne während der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs. Dabei betonte sie die bedeutsamen Weichenstellungen, die mit dem Doppelhaushalt einhergehen.

Worum geht es beim Gesellschaftsvertrag?
Die Ernährung wird durch komplexe Wertschöpfungsketten gesichert. Daraus leiten sich für die gesamte Gesellschaft viele Aufgaben ab. Die Landwirtschaft versorgt die Bevölkerung mit sicheren, hochwertigen und bezahlbaren Lebensmitteln. Sie hat die Verantwortung für das Tierwohl und die Umwelt durch die enge Verflechtung mit Wasser, Luft, Boden, Flora und Fauna. Außerdem wirkt die Landwirtschaft als Motor für den ländlichen Raum. Die gesamte Produktion ist einem globalen Wettbewerb unterworfen, der ökonomischen Druck erzeugt.

Daraus leiten sich Fragen ab: Wie möchten wir als Gesellschaft künftig leben, einkaufen und essen? Kurz gesagt also: Was kommt morgen auf den Tisch?

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Bauernproteste und Klima-Demos haben an vielen Stellen Sprachlosigkeit erzeugt. Ich möchte, dass wieder mehr Verständnis füreinander entwickelt wird. Wir wollen die heimische Erzeugung erhalten, müssen aber gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe sichern. Wie bekommen wir das mit dem Wunsch nach einer umwelt- und tiergerechteren Landwirtschaft unter einen Hut?“

Wie funktioniert der Prozess?
Mit Unterstützung der beauftragten Arbeitsgemeinschaft mensch und region/ Sebastian Cunitz wird das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) einen mehrstufigen Kommunikations-Prozess umsetzen. Ziel ist es, durch Online-Befragungen und Workshops Widersprüche, unterschiedliche Perspektiven und wichtige „Knackpunkte“ zu identifizieren. Auf Basis der Online-Befragungen entsteht ein erster Entwurf des Gesellschaftsvertrages, der für die weitere Diskussion als Grundlage dienen wird. Die Ergebnisse der Workshops werden als Fragen in eine breite kreative und mediale Beteiligung (Open Innovation Prozess) eingespeist, um neue Ansätze zu finden. Abschließend erfolgt ein Konvent, in dem Lösungsansätze für Themen erarbeitet werden, bei denen es keine übereinstimmende Meinung gab. Während des Konvents erörtern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Ideen und erstellen eine erste Vorlage für einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag.

„Wir machen uns gemeinsam auf die Suche nach den besten Lösungen. Der Gesellschaftsvertrag wird zum wesentlichen Impuls für die gesellschaftliche Diskussion und zum Innovationstreiber für die Land- und Ernährungswirtschaft“, stellte Ministerin Otte-Kinast zuversichtlich fest.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

[zum Anfang]