Ministerin Ursula Heinen-Esser: Der Bund muss einen einheitlichen Rechtsrahmen zum verbesserten Schutz von Schlachttieren schaffen
In Deutschland soll die kameragestützte Überwachung in Schlachthöfen zur Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere eingeführt werden. Das hat der Bundesrat heute auf Initiative von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen beschlossen. „Eine freiwillige Vereinbarung in zwei Bundesländern reicht nicht aus. Der Bund muss jetzt einen klaren und einheitlichen Rechtsrahmen schaffen, damit bundesweit auf allen Schlachthöfen Transparenz für mehr Tierwohl geschaffen wird“, erklärte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Mit der Entschließung im Bundesrat soll die Bundesregierung durch Unterstützung der Länder das Tierschutzanliegen nun weiter nach vorne bringen und einen Gesetzgebungsvorschlag entwickeln.
Wenn das rechtlich verpflichtende standardisierte Überwachungssystem mit Kameras eingeführt wird, soll es in den besonders tierschutzrelevanten Bereichen eines Schlachthofes installiert werden. Eine Veterinärin oder ein Veterinär hat dann die Möglichkeit, jederzeit per Smartphone auf die Bilder eine Kamera zuzugreifen. „Die Einführung der Videoüberwachung in Schlachtbetrieben ist ein wichtiger Schritt, Tierleid in einzelnen Betrieben zu verhindern. Zugleich können die Schlachthöfe dokumentieren, dass dort verantwortungsvoll gearbeitet wird. Das schafft Vertrauen und unterstützt die Arbeit der Kontrolleure“, sagte Ministerin Heinen-Esser.
Gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern sei es, die Zukunft der Nutztierhaltung nachhaltiger zu gestalten. Dialog, Forschung, Kontrolle und Transparenz sind hierfür die wesentlichen Säulen. Auch die Einführung eines einheitlichen Tierwohl-Label diene dazu, das Vertrauen in die Tierhaltung zu stärken und das Bewusstsein weiter zu schärfen. „Als weiteren Schritt planen wir für Nordrhein-Westfalen eine Datenbank, in der wir alle Informationen zu Nutztieren aus den Schlachthöfen und zu betrieblichen sowie behördlichen Kontrollen zusammenfassen wollen. Aus den Daten lassen sich Rückschlüsse zur Tiergesundheit und zur tierschutzgerechten Haltung ziehen – die Datenbank dient so als Frühwarnsystem“, erklärte Ministerin Heinen-Esser.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen