27 Apr 2018

Agrarministerin Otte-Kinast: „Wir sind einen Schritt weiter gekommen“

Ergebnis der AMK: Tierschutz-Nutztierhaltung vor Änderung – Planungssicherheit für Schweine haltende Betriebe

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung soll in Bezug auf die Sauenhaltung und den Abferkelbereich geändert werden. Das ist ein zentrales Ergebnis der Agrarministerkonferenz (AMK), ein entsprechender Beschluss wurde heute in Münster gefasst. Auf der AMK sind die Agrarministerinnen und Agrarminister sowie Senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder vertreten. Die Konferenz ging heute in Münster zu Ende.

Mit dem Beschluss wurde eine wesentliche Forderung Niedersachsens erfüllt, das den Antrag auf der Agrarministerkonferenz unter dem Tagesordnungspunkt „Haltung von Sauen in Kastenständen“ eingebracht hatte. Die Ergebnisse aus der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft liegen schon vor. „In Verantwortung für unsere Bäuerinnen und Bauern müssen wir so schnell wie möglich wissen, wohin die Reise geht“, forderte Agrarministerin Barbara Otte-Kinast. Sie sei erfreut über die Absicht des Bundes, so bald wie möglich für die nötigen Rahmenbedingungen zu sorgen, damit Sauenhalter klare Perspektiven haben.

Ein weiteres positives Signal für Niedersachsen ist, dass die AMK dem Antrag Niedersachsens zur Pauschalierung zustimmte, den Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast eingebracht hatte. Demnach hält Deutschland am Instrument der Pauschalierung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe fest. „Die Pauschalierung ist ein bewährtes Instrument auf den Betrieben“, erklärte Otte-Kinast.

Die AMK erteilte damit der Aufforderung der EU-Kommission eine Absage, den Paragraf 24 des Umsatzsteuergesetzes, die sogenannte Pauschalierung, zu ändern. Im Zuge einer Änderung wären auf einzelne Betriebe erhebliche Kosten zugekommen. Der Hintergrund: Die Kommission hatte bemängelt, dass die Sonderregelung standardmäßig für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe angewendet wird. Die EU sieht Großbetriebe durchaus in der Lage, eine normale Mehrwertsteuerabrechnung vorzunehmen.

Statt den Regelsteuersatz anzuwenden, dürfen land- und forstwirtschaftliche Betriebe für die von ihnen verkaufte Produkte und erbrachten Dienstleistungen nun weiterhin einen Pauschalbetrag in Rechnung stellen (derzeitiger Steuersatz 10,7 Prozent). Damit solle die Verwaltung vereinfacht werden. Im Gegenzug dürfen sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Die Meinung der AMK: Es handelt sich hier nicht um eine Subvention, sondern um eine echte Verwaltungsvereinfachung.

Auch der Einstieg in die Tierwohlkennzeichnung war ein wichtiges Thema der AMK in Münster, er soll zügig angegangen werden. Die Agrarministerkonferenz einigte sich auf ein freiwilliges, staatliches Label mit verbindlichen Kriterien. Langfristig soll es europaweit verbindlich eingeführt werden. Bundesagrarministerin Julia Klöckner möchte dem Verbraucherwunsch so schnell wie möglich nachkommen, damit diese mehr Tierwohl-Produkte im Laden kaufen können. „Mehr Tierwohl kostet aber auch mehr Geld“, sagte Niedersachsens Agrarministerin Otte-Kinast.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

[zum Anfang]