Weiterer Rückgang auch bei Fluorchinolonen, Cephalosporinen der 3. und 4. Generation sowie bei Polypeptidantibiotika
Die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika in Deutschland ist im Jahr 2022 erneut deutlich zurückgegangen. Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden insgesamt 540 Tonnen Antibiotika an Tierärztinnen und Tierärzte abgegeben. Dies sind 61 Tonnen weniger als im Vorjahr (minus 10,1 %). Da hatte der Rückgang gegenüber 2020 14,3 % betragen. Im Vergleich zu 2011, dem ersten Jahr der Erfassung der Antibiotika-Abgabemengen, bedeutet dies eine Reduzierung der insgesamt abgegebenen Antibiotikamenge um 68 %.
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 540 Tonnen (t) Antibiotika von pharmazeutischen Herstellern und Inhabern einer Großhandelsvertriebserlaubnis an Tierärztinnen und Tierärzte in Deutschland abgegeben. Die größten Mengen entfallen wie in den Vorjahren auf Penicilline (228 t) und Tetrazykline (90 t), es folgen Sulfonamide (54 t), Makrolide (46 t) und Polypeptidantibiotika mit 44 t.
Für die Mengen abgegebener Cephalosporine der 3. und 4. Generation (1,1 t; -10,8 %), Fluorchinolone (5 t; -10,1 %) und Polypeptidantibiotika (Colistin; 44 t; -13,3 %), welche von der WHO als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen (Highest Priority Critically Important Antimicrobials for Human Medicine) eingestuft werden, sind im Vergleich zum Vorjahr erneut Rückgänge zu verzeichnen. Die Menge der abgegebenen Makrolide blieb auf stabilem Niveau (46 t).
Cephalosporine der 3. und 4. Generation, Fluorchinolone und Colistin sind auch nach der Kategorisierung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA; AMEG-Kategorisierung) nur beschränkt in der Tiermedizin einzusetzen. Alle erfassten Abgabemengen dieser Wirkstoffklassen sind auf dem niedrigsten Wert seit 2011. Entsprechend der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission soll der Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zwischen 2018 und 2030 europaweit um 50 % gesenkt werden. In Deutschland konnten die Verkäufe von Antibiotika in der Tiermedizin in den Jahren 2018 bis 2022 bereits um 25 % reduziert werden.
Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich nicht einzelnen Tierarten zuordnen, da die Mehrzahl der Tierarzneimittel, welche diese Wirkstoffe enthalten, für die Behandlung verschiedener Heim- oder Nutztierarten zugelassen ist. Das seit Januar 2022 anzuwendende Tierarzneimittelrecht sieht jedoch vor, dass künftig auch die Anwendungen antimikrobieller Arzneimittel bei Tieren erfasst werden. Gemäß § 56 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Verbindung mit Artikel 57 der EU-Tierarzneimittelverordnung (EU) 2019/6 werden die Daten für die ersten Tierarten (Rind, Schwein, Huhn, Pute) bereits seit Januar 2023 erfasst, weitere Tierarten werden stufenweise ab 2025 folgen.
Hintergrundinformation
Die Entwicklung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen stellt eine globale Bedrohung dar, in der Human- und in der Veterinärmedizin. Der Transfer von antibiotikaresistenten Bakterien und/oder der Transfer von Resistenzgenen sind wechselseitig zwischen Mensch und Tier möglich.
Seit dem Jahr 2011 sind pharmazeutische Hersteller und Inhaber einer Großhandelsvertriebserlaubnis gesetzlich dazu verpflichtet, die Mengen an Antibiotika, die jährlich an Tierärztinnen und Tierärzte in Deutschland abgegeben werden, zu melden. Diese Daten werden im Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) erfasst.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)