18 Sep 2018

28. Deutscher Tierärztetag: Zukunft der Tierärzteschaft wurde in Dresden diskutiert

Auf dem wichtigsten standes- politischen Treffen der deutschen Tierärzteschaft diskutierten über 300 Tierärzte in drei Arbeitskreisen über die Zukunft der Tierärzteschaft. Im Ergebnis der sehr konstruktiven Diskussionen in den Arbeitskreisen „Kleintierpraxis 2030“, „Nutztierpraxis 2030“ sowie „Amtstierarzt 2030“, konnte die Hauptversammlung des Deutschen Tierärztetags Forderungen an die Politik und den tierärztlichen Berufsstand beschließen.

Die Forderungen des Arbeitskreis 2, Nutztierpraxis 2030 lauten:

Die tierärztliche Nutztierpraxis unterliegt vielfältigen Veränderungsimpulsen. Medizinischer Fortschritt und der Einzug von Automatisierung und digitalen Techniken in der Tierhaltung und Tiermedizin verändern die tierärztliche Bestandsbetreuung und Praxis rasant. Ebenso stellt der fortschreitende Strukturwandel in der Tierhaltung hin zu größer werdenden Einheiten eine große Herausforderung an die Betreuung der Betriebe dar. Nicht zuletzt beeinflusst die gesellschaftliche Diskussion um die Tierhaltung, den Tierschutz und die Arzneimittelsicherheit die Entwicklung des Berufs.

Die Bedeutung von Dokumentation und Transparenz gegenüber Verarbeitung, Vermarktung und Verbrauchern wird weiterhin ansteigen und die Eigenkontrollverpflichtungen der Tierhaltung werden zunehmend die bisher vorherrschende amtliche Überwachung ergänzen.

Die tierärztliche Bestandsbetreuung wird ihre Bedeutung als unmittelbare und regelmäßige Begleitung der Tierhaltung ausbauen. Sie erkennt die Abläufe im Bestand und bewertet und verbessert diese. Neben Tiergesundheit und Arzneimittelsicherheit stehen Produktivität, Tierschutzbelange und Umweltauswirkungen therapeutischer und prophylaktischer Maßnahmen im Fokus der Bestandsbetreuung. Tierärztinnen und Tierärzte gewährleisten seit Jahrzehnten die Lebensmittelsicherheit. In Zukunft sind sie sowohl auf Seiten der abnehmenden Wirtschaft als auch von Seiten der staatlichen Überwachung in der tierärztlich begleiteten Eigenkontrolle der Bestände Garant für die Sicherheit zugesagter Produktionsabläufe. Mit der Dokumentation dieser Eigenkontrollergebnisse wird die Transparenz geschaffen, die für die Rückgewinnung des verloren gegangenen Verbrauchervertrauens notwendig ist. Einschlägige Fort- und Weiterbildungsangebote gewährleisten die hohe Qualität der tierärztlichen Bestandsbetreuung. Erhebung, Verarbeitung, Auswertung und Interpretation von tiergesundheitlich relevanten Daten und daraus abzuleitende Maßnahmen sind originäre tierärztliche Tätigkeiten.

Die klinische Ausbildung im universitären Veterinärstudium ist auch in Zukunft die Grundlage der tierärztlichen Nutztierpraxis. Darüber hinaus vermittelt die tierärztliche Ausbildung die Inhalte der Bestandsbetreuung und hält engen Kontakt zu den Geschehnissen in der Praxis, in die sie den Studierenden Einblick gewährt. Im Rahmen der Diagnostik und der konsiliarischen Beratung steht sie als unabhängige Instanz an der Seite der Praxis. Sie entwickelt und sammelt Lösungsstrategien und Therapiemöglichkeiten und benennt frühzeitig Fehlentwicklungen. Damit hilft sie der Bestandsbetreuung, langfristige Schäden in der Tierhaltung zu vermeiden. Den Studierenden wird die Bedeutung transparenter Verfahren in der Lebensmittelproduktion aufgezeigt und die wichtige Rolle vermittelt, die Tierärztinnen und Tierärzte als Beratende und als Garanten in der Tierhaltung spielen. Neben hohen Spezialisierungsmöglichkeiten wird die große Bedeutung der allgemeinmedizinischen Tierarztpraxis im Querschnittsstudium nicht vernachlässigt.

Das Aufnahmeverfahren für ein Studium der Veterinärmedizin ist zu überarbeiten. In der Ausbildung der Studierenden sind vermehrt praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte einzubinden, die für diese Tätigkeit entsprechend weitergebildet und entlohnt werden. Die berufsständischen Organisationen setzen sich auch in Zukunft für eine allgemeine Approbation ein. Eine Überarbeitung der Ausgestaltung des Studiengangs ist anzustreben. Eine mögliche Überarbeitung wäre die Festlegung von auf dem Zeugnis vermerkten Schwerpunkten.

Die tierärztliche Praxis wird sich den Ansprüchen an moderne Arbeitsbedingungen anpassen. Geregelte Arbeitszeiten, fachlicher Austausch und angemessene Bezahlung sind die Grundlage professioneller Praxisführung. Es werden sich zunehmend größere Praxiseinheiten etablieren, in denen die Arbeitsbelastung gleichmäßiger verteilt wird und der Austausch untereinander intensiviert wird. Es werden voraussichtlich weniger inhabergeführte Praxen und mehr Personengesellschaften oder andere Gesellschaftsformen die Praxislandschaft gestalten. Dokumentation und Vernetzung mit Untersuchungseinrichtungen und einschlägigen Spezialisten haben einen festen Platz im Arbeitsalltag und stellen selbstverständliche Anteile der Tätigkeit dar. Die Einhaltung berufsrechtlicher Vorgaben bezüglich ethischer Verpflichtungen, Therapiefreiheit und Qualität tierärztlicher Leistungen dürfen dadurch nicht gefährdet werden.

Größere Praxiseinheiten bedingen, dass eine flächendeckende Versorgung mit Tierärztinnen und Tierärzten nicht jederzeit und überall gewährleistet sein könnte. Insbesondere für die Bekämpfung von Tierseuchen in Krisenfällen ist eine flächendeckende Struktur in der Nutztierpraxis erfahrener Tierärztinnen und Tierärzte für den schnellen Erfolg der Bekämpfung entscheidend.

Die Telemedizin kommt als hilfreiches Instrument der Tierärztlichen Praxis zugute. Andererseits müssen Online-Portale mit Diagnostikhilfen für Tierhalterinnen und Tierhalter intensiv überwacht werden, um tierschutzrelevante Laienbehandlung oder gar Seuchenverschleppungen zu verhindern.

Tierärztinnen und Tierärzte sind Experten und die ersten Ansprechpartner für Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit. Sie sind zuständig für das Tiergesundheitsmanagement in der Nutztierpraxis als entscheidender Faktor für den Erhalt einer zukunftsfähigen Nutztierhaltung. In diesem Sinne ist das Berufsbild der Nutztierpraxis in der öffentlichen Wahrnehmung aufzuwerten. Damit Tierärztinnen und Tierärzte in der Nutztierpraxis dieser Rolle heute und in Zukunft gemäß ihrem beruflichen und ethischen Selbstverständnis gerecht werden können, fordert der Deutsche Tierärztetag:

  1. den schon erfolgreich eingeschlagenen Weg der Bestandsbetreuung durch Tierärzte weiter durch gesetzliche und berufspolitische Maßnahmen zu verstärken und zu befördern.
  2. durch staatliche Monitoringprogramme Tiergesundheit, Tierschutz und die Sicherheit im Arzneimittelverkehr unter Beteiligung der Tierärzteschaft nachhaltig zu verbessern, in die die Tierärztliche Bestandsbetreuung als Garant eingebunden ist.
  3. die Dokumentationspflichten in der Nutztierarztpraxis kritisch zu evaluieren und sie zugunsten einer gesetzlich verankerten Tiergesundheitsdatenbank zu reduzieren. Die Bewertung der Tiergesundheitsdaten ist durch Tierärztinnen und Tierärzte vorzunehmen.
  4. dass die tierärztlichen Bildungsstätten und andere staatliche Einrichtungen im Nutztierbereich als unabhängige Institutionen in Diagnostik und Wissenschaft weiterhin intensiv beteiligt und finanziell ausreichend ausgestattet sind.
  5. dass in der TAppV* eine Mindeststundenzahl für die Ausbildung in der Nutztiermedizin (Chirurgie, Innere und Reproduktion) festgeschrieben wird. Praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte müssen verstärkt in die Ausbildung eingebunden werden.
  6. das Auswahlverfahren für die Zulassung zum Studium der Veterinärmedizin mit dem Ziel zu überarbeiten, dass die Bewerberinnen und Bewerber den zukünftigen Aufgaben gewachsen sind.
  7. für den Erhalt einer flächendeckenden Tierärztlichen Versorgung im ländlichen Raum Förderungsmaßnahmen und Finanzierungskonzepte.
  8. die Chancen der Digitalisierung (z.B. Telemedizin) zum Vorteil der Tiergesundheit zu nutzen und zu fördern und das Missbrauchspotential durch Online-Portale für Tierhalterinnen und Tierhalter, die zu Verstößen gegen Tierschutz, Arzneimittelrecht oder Tierseuchenvorbeugung führen können, intensiv zu überwachen.
  9. dass Nutztierärztinnen und -tierärzte im Bereich der Schlachttier- und Fleischuntersuchung eingebunden bleiben und die Entlohnung leistungsgerecht angepasst wird.

* Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

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