Warum wir keine Fristverlängerung bei der Ferkelkastration brauchen
Im Moment wird heftig über die Verschiebung des Verbotes der betäubungslosen Ferkelkastration gestritten. DBV, ISN und andere sogenannte Branchenvertreter fordern sie lauthals und behaupten die Verschiebung wäre alternativlos. Ich glaube das nicht mehr.
Was erreichen wir mit einer Verschiebung? Wir bekommen zwei Jahre Zeit, um weiter einem 4 Weg hinterherzulaufen, der ohne Änderung des Tierschutzgesetzes nicht kommen wird. Dieses Tierschutzgesetz wird aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht angefasst werden und wenn, dann nur mit einer Verbesserung des Tierschutzes und das nicht aus Sicht der Nutztierhalter, sondern nur aus Sicht der Kuscheltierliebhaber.
Da spielt die Praxis und die Wirtschaftlichkeit keine Rolle.. Die Betriebe die nach dem 1. 1. 2019 keine Möglichkeit sehen das Gesetz umzusetzen, werden auch am 1. 1. 2021 sich nicht in der Lage sehen das zu tun. Die Sauenhalter, die weiterdenken und wollen werden es zum 1. 1. 2019 umsetzen, auch wenn es vielleicht im ersten Moment weh tut.
Ich für meinen Teil habe keine Lust mehr mir für Unwillige den Kopf zu zerbrechen, wie man das Problem lösen kann oder dazu Gespräche oder Diskussionen zu führen. Lass die Unwilligen doch aufhören und jammern. Sie geben in der Öffentlichkeit eh das Bild ab, dass Ihnen Tierschutz scheißegal ist und schädigen damit das Bild der Sauenhaltung in derselben.
Ein frustrierter Sauenhalter aus Niedersachsen