28 Mrz 2023

Studie: Kein Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen vor dem 13. Bebrütungstag

Änderungen im Tierschutzgesetz nötig, um Rechtssicherheit zu schaffen

Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen setzt das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein – und damit deutlich später als bislang angenommen. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Auftrag gegebenen Studie. Damit gibt es keine wissenschaftliche Grundlage, um das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Form zu belassen. Dieses sieht vor, dass ab 2024 eine Geschlechtsbestimmung im Ei vor dem 7. Bebrütungstag stattfinden muss. Die Regelung war mit der Novelle des Tierschutzgesetzes zum Verbot des sogenannten Kükentötens am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Allerdings stehen den Brütereien absehbar keine entsprechenden frühzeitig wirksamen Verfahren zur Verfügung. Der neue wissenschaftliche Erkenntnisstand erfordert folglich eine Änderung des Tierschutzgesetzes hinsichtlich der Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Studie ist Teil des vorgeschriebenen Berichts des BMEL an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages, der bis zum 31. März 2023 zum „Stand der Entwicklung von Verfahren und Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei vor dem siebten Bebrütungstag“ informieren soll. Diese Regelung war mit der Novelle des Tierschutzgesetzes zum Verbot des sogenannten Kükentötens am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Die Studie zum Schmerzempfinden kommt im Wesentlichen zu dem Ergebnis:

• Bis einschließlich Bebrütungstag 12 ist davon auszugehen, dass Hühnerembryonen keine Schmerzen empfinden können.
• Ab Bebrütungstag 13 kann ein Schmerzempfinden der Hühnerembryonen nicht mehr ausgeschlossen werden.

Hintergrund:

Zur Studie
Das BMEL hat die Studie im Zusammenhang mit dem „Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens“ vom 18. Juni 2021 in Auftrag gegeben, um den wissenschaftlichen Kenntnisstand weiterzuentwickeln. Projektpartner der Studie waren:

• Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin
• Klinikum rechts der Isar, München
• Technische Universität München
• TUM School of Life Sciences

Das Schmerzempfinden wurde anhand der elektrischen Aktivität des Gehirns der Embryonen, deren Blutdruck und Herzfrequenz sowie deren Bewegungen untersucht.

Zum „Kükentöten“
Als Lebensmittel verwendete Hühner-Eier stammen weit überwiegend von Hühnern, die auf eine bestmögliche Legeleistung gezüchtet sind („Legerassen“). Dagegen stammt Hühnerfleisch hauptsächlich von Hühnern, die auf einen bestmöglichen Fleischansatz gezüchtet sind („Mastrassen“). Männliche Hühnerküken der Legerassen wurden in der Vergangenheit beinahe sämtlich am ersten Lebenstag getötet („Eintagsküken“), weil sie langsamer und weniger Fleisch ansetzen als Hühner der Mastrassen (und bekanntermaßen keine Eier legen). Dies betraf etwa 40 Millionen Küken jährlich.

Im Jahr 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass das routinemäßige Töten von Küken gegen die allgemeinen Grundsätze des Tierschutzgesetzes verstieß und mit diesem nur noch vorübergehend vereinbar war. In der Folge wurde das Tierschutzgesetz im Jahr 2021 um ein explizites „Verbot des Kükentötens“ ergänzt, das seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist.

Im EU- und weltweiten Maßstab ist das routinemäßige Töten der männlichen Küken der Legerassen insgesamt weiterhin gängige Praxis. Frankreich, Österreich und Luxemburg haben jedoch ebenfalls nationale Beschränkungen, die Niederlande eine verbindliche Reduktionsstrategie. Als Replik auf eine französisch-deutsche Initiative hat die Europäische Kommission auf der Tagung des Rates der Europäischen Union (Landwirtschaft und Fischerei) am 17. Oktober 2022 angekündigt, einen Vorschlag für eine EU-weite Beendigung des Kükentötens vorzulegen.

Quelle: BMEL

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