NRW-Initiative im Bundesrat: Bund soll Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten verbieten
Ministerin Heinen-Esser: Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Ohne Einhaltung des Tierschutzes in den Zielländern keine Transporte
Nordrhein-Westfalen setzt sich auf Bundesebene für ein Verbot der Beförderung von Tieren in Drittstaaten ein, in denen die Einhaltung des Tierschutzes nicht gewährleistet ist. Dazu hat die Landesregierung dem Bundesrat einen Initiativantrag vorgelegt, über den am Freitag, 12. Februar, entschieden werden soll. „Es besteht dringender Handlungsbedarf. Wir pochen in Deutschland und Europa auf die Einhaltung des Tierschutzes. Solange dies nicht auch in den Zielländern sichergestellt werden kann, sollten Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten untersagt werden“, mahnte Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser.
Die Entscheidung darüber, welche Drittstaaten von einem Verbot betroffen wären, liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Über den aktuellen Entschließungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen im Bundesrat soll die Bundesregierung aufgefordert werden, von einer im Tierschutzgesetz enthaltenen Ermächtigungsgrundlage (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 TierSchG) Gebrauch zu machen. Danach kann der Export von Rindern in bestimmte Staaten verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass den Tieren in den Bestimmungsstaaten durch unsachgemäße Haltung und Umgang bis zu ihrer Tötung erhebliche Leiden, Schmerzen und Schäden zugefügt werden.
„Wir setzen uns intensiv für die Lösung der Tierschutzprobleme ein und haben im Zuge der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten schon viel erreicht. Seit März 2019 haben wir in Nordrhein-Westfalen verbesserte Kontrollmöglichkeiten durch einen Echtzeit-Online-Zugang zum GPS-System von Tiertransportfahrzeugen für die zuständigen Überwachungsbehörden. Dennoch können wir auch dadurch nicht gewährleisten, dass ein tierschutzkonformer Transport der Tiere bis zum Bestimmungsort erfolgt. Wir halten die Veterinärbehörden dazu an, bis auf Weiteres keine Abfertigungen von Rindertransporten in Drittstaaten abzufertigen. Deshalb muss der Bund jetzt handeln“, erklärte Ministerin Heinen-Esser.
Nordrhein-Westfalen hat die Abfertigung von Rindertransporten in Drittstaaten und von langen Beförderungen nicht abgesetzter Kälber im Sommer 2020 aus Tierschutzgründen untersagt. Wirtschaftsbeteiligte müssen im Vorfeld geplanter Transporte Konzepte vorlegen, die eindeutig belegen, dass ein europarechtskonformer Transport bis zum Bestimmungsort möglich ist, auch wenn dieser in einem Drittstaat liegt. Nach Prüfung der Konzepte wird über die Freigabe von Pilotabfertigungen einzelner Transportrouten entschieden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen