23 Sep 2015

Niedersächsische Vereinbarung gegen Schlachtung tragender Rinder

Nach den Vorreitern aus Schleswig-Holstein und deren Selbstverpflichtung im „Landeskodex Schleswig-Holstein zum Verzicht auf das Schlachten hochtragender Rinder“ vom Dezember 2014, treffen jetzt auch 23 Akteure in Niedersachsen eine „Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder“.

Weitere Akteure hätten ebenfalls ihr Interesse an einer Unterzeichnung bekundet, teilt das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium mit.

In der Vereinbarung heißt es, dass das Schlachten von Rindern, die sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden, beendet werden soll. Die Unterzeichner erklären überdies auch ihre ethische Verantwortung und ihren Willen, Rinderföten vor Leiden und Schmerzen zu bewahren, indem die Schlachtung tragender Rinder vermieden wird. Dazu gehört die Verpflichtung des Erzeugerbetriebes sicherzustellen, dass Rinder im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium nicht mehr geschlachtet werden. Bevor ein Rind zur Schlachtung gebracht wird, hat sich der Landwirt zu vergewissern, dass keine fortgeschrittene Trächtigkeit vorliegt. Ansonsten muss er die Kalbung abwarten.

Die Transportunternehmen und Schlachthöfe verpflichten sich, sich von ihren Geschäftspartnern schriftlich bestätigen zu lassen, dass das zur Schlachtung abgegebene Rind nicht im letzten Drittel der Trächtigkeit ist. Auch eine Information der zuständigen Veterinärbehörde bei festgestellter Trächtigkeit im Schlachtbetrieb ist vorgesehen.

Die Vereinbarung gilt, bis eine konkrete rechtliche Regelung für den Schutz von Rinderföten und die Schlachtung von Rindern im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium erfolgt ist. „Dazu benötigen wir entsprechende tierschutz- und transportrechtliche Regelungen, die durch wirksame Sanktionsmaßnahmen flankiert werden“, sagte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Meyer.

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