30 Sep 2022

Ministerin Otte-Kinast: „Durchbruch beim Ausstieg aus dem Kükentöten“

Es ist ein wichtiger Schritt für das Forschungsprojekt zur Entwicklung eines Verfahrens zur frühen spektroskopischen Geschlechtsbestimmung im Hühnerei: Die Methode wird nun vom Projektpartner Agri Advanced Technologies (AAT) aus Visbek in die Praxis überführt. Ziel ist es, die Methode zu automatisieren und bis zur Serienreife weiterzuentwickeln. Dazu sagt Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Das sind sehr gute Nachrichten! Der Einsatz des Verfahrens in der Praxis ist ein Durchbruch beim Ausstieg aus dem Kükentöten. Nun geht es darum, die Abläufe noch weiter zu optimieren, um die Methode möglichst schnell in vielen Brütereien einzusetzen.“ Das Landwirtschaftsministerium hat mit einer Projekt-Förderung von rund 250.000 Euro zum Erfolg des Forschungsprojektes der Technischen Universität (TU) Dresden beigetragen. Den letzten Impuls für die Entscheidung, das Verfahren nun in der Praxis zu testen, gab ein groß angelegter Versuch im Institut für Tierschutz und Tierhaltung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) in Celle. Von den vielversprechenden Fortschritten hatte sich Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast Anfang Mai dieses Jahres selbst vor Ort überzeugt.

Das Töten von männlichen Küken ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 – bis auf wenige Ausnahmen – verboten. Ab 2024 sind darüber hinaus Verfahren zur Geschlechtsbestimmung nach dem 7. Bebrütungstag verboten. Die Geschlechtsbestimmung im Ei ermöglicht es, dass männliche Küken – die keine Eier legen und nicht so viel Fleisch ansetzen wie Masthähnchen – dann gar nicht erst schlüpfen. Wissenschaftler gehen heute davon aus, dass die Embryos bis zum 7. Bruttag noch keine Schmerzen empfinden. Die im Forschungsprojekt verwendete so genannte spektroskopische in-ovo-Geschlechtsbestimmung ist ein optisches Verfahren, das bereits ab dem dritten Bruttag das Geschlecht im Hühnerei detektieren kann. Es ist international das gegenwärtig einzige bekannte Verfahren der in-ovo Geschlechtsbestimmung, das so frühzeitig eingesetzt werden kann. Der gesamte Prozess fand bislang unter Laborbedingungen statt und soll nun als ganzheitliches Verfahren vollautomatisiert erfolgen.

Zum Verfahren:
Bei dem Verfahren wird zuerst die Luftkammer im Ei detektiert, die Schale dann mit einem CO2-Laser perforiert und der Schalendeckel abgehoben. Die Geschlechterbestimmung erfolgt mittels Spektroskopie in den extraembryonalen Blutgefäßen, wodurch die Entwicklung des Embryos nicht negativ beeinträchtigt wird. Die Genauigkeit des Verfahrens liegt bei 96 Prozent. Nachdem das Geschlecht bestimmt ist, erfolgt bei den weiblichen Embryos der Verschluss der Schale. In einem Brutversuch beim FLI Celle im Frühjahr konnte jetzt gezeigt werden, dass das Verfahren die Schlupfraten der weiblichen Tiere nicht beeinträchtigt.

Hintergrund:
In Niedersachsen werden rund 20 Millionen Bruteier für Legehennen – und damit rund die Hälfte Deutschlands – produziert. Damit ist Niedersachsen in einer besonderen Verantwortung. Aus diesem Grund fördert Niedersachsen seit 2020 das Projekt der Technischen Universität (TU) Dresden, mit dem das in einem Verbundprojekt unter Federführung der Universität Leipzig entwickelte frühe spektroskopische Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei zur Serienreife weiterentwickelt werden soll. Als Partner aus der Praxis unterstützt die Firma Agri Advanced Technologies (AAT) aus Visbek das Projekt.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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