Wenn Ferkel - aus Gründen, die im Tierschutzgesetz genannt sind – durch den Tierhalter getötet werden sollen, muss man die Betäubungs- und Tötungs-Methoden differenziert betrachten.
Ferkel bis 2 kg Gewicht sollten per Kopfschlag betäubt und anschließend per Blutentzug getötet werden. Allerdings ist bei solch kleinen Tieren der zweite Schritt oft nicht nötig, da sie allein durch den Kopfschlag schon getötet werden – wenn dieser fachgerecht ausgeführt wird. Bei Ferkeln mit einem Gewicht von 2 bis 5 kg ist der Blutentzug dann jedoch notwendig. Ferkel über 5 kg Gewicht sollten mit einem passenden Bolzenschussgerät betäubt werden. Auch hier mit anschließendem Blutentzug.
Alternativ zur Entblutung ist die Rückenmarkszerstörung als Tötungsmethode statthaft. Hierzu wird in die durch den Bolzenschuss erzeugte Öffnung ein spezieller Plastikstab eingeführt, mit dem dann das Mark so zerstört werden kann, dass der Tod sicher eintritt. Die Methode erfordert allerdings nicht nur entsprechende Sachkunde, sondern stellt auch besondere Anforderungen an die psychische Belastbarkeit des Ausführenden.
Ein Bolzenschussgerät ist nicht allzu teuer und sollte für jeden Betrieb erschwinglich sein. In größeren Betrieben wäre die Installation einer Kohlendioxidbox zur Tötung von Ferkeln eventuell eine Alternative. In jedem Fall aber ist entsprechende Sachkunde beim Tierhalter nötig und auch gesetzlich gefordert. Bisher wird ein Sachkunde-Nachweis aber nur von Schlachthofpersonal verlangt. Sicher gibt es hier noch Verbesserungs-Potential.