30
Jun
2014
Tiergewichte (Einzeltier oder Gruppe) von 500 Kilogramm Lebendmasse werden als »Großvieheinheit (GV)« bezeichnet. Benötigt für z. B. AUM (Agrarumweltmaßnahmen), rechnerische Ermittlung von Emissionen, >Nährstoffbedarf und in verschiedenen EU-Richtlinien
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