ITW setzt Forderungen des Bundeskartellamts um
Fonds für Ferkelerzeuger weiterhin geplant
Die Initiative Tierwohl (ITW) arbeitet mit Hochdruck an der Zukunft des Tierwohls in Deutschland. Mit 90 Prozent Marktanteil bei Geflügel im teilnehmenden Handel und mit über 50 Prozent Marktanteil bei Schweinen ist die ITW Deutschlands größtes und bedeutendstes Tierwohlprogramm. Die Tierwohlkriterien, das Finanzierungsmodell und das System zur Kontrolle der Betriebe werden regelmäßig überprüft und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Jetzt gab die ITW Pläne bekannt, wie es ab 2024 mit Deutschlands größtem Tierwohlprogramm weitergehen soll.
Die Honorierung des Tierwohl-Engagements der Mäster soll künftig über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf Basis einer von der ITW festgelegten Empfehlung erfolgen. Damit kommt die ITW einer Kernforderung des Bundeskartellamts nach und sichert ihre Zukunft ab.
„Es galt einen Weg zu finden, der sowohl den Landwirten als auch den teilnehmenden Unternehmen Planungssicherheit gewährt, andererseits aber ausreichend Raum lässt, um den Herausforderungen des Marktes und den Forderungen aus Gesellschaft und Politik gerecht werden zu können“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der ITW. „Die mit dem Bundeskartellamt abgestimmten Leitplanken für die Fortführung der ITW ab 2024 werden in den kommenden Wochen in den Gremien der ITW beraten.“
Für die Ferkelerzeuger soll weiter ein fester Betrag pro Tier über die ITW gezahlt werden. Ab Sommer 2024 wird es jedoch eine Unterscheidung hinsichtlich der Höhe des Betrags geben: Landwirte, die ihre Ferkel an einen ITW-Mäster liefern, erhalten einen höheren Betrag. Mit dieser Differenzierung sollen für Ferkelerzeuger zusätzliche Anreize gesetzt werden, um künftig die Lieferkette von der Geburt bis zur Schlachtung zu schließen.
„Wir glauben, dass wir die ITW mit diesen Eckpfeilern fit für die Zukunft machen können“, erklärt Römer. „Wir arbeiten mit allen Beteiligten hart daran, dass wir diese Eckpfeiler zeitnah beschließen können. Weitere Details werden wir bekanntgeben, sobald einschlägige Beschlüsse erfolgt sind.“
Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH