Initiative Tierwohl kennzeichnet Fleisch von teilnehmenden Betrieben
Die Initiative Tierwohl gibt erstmals ein eigenes Produktsiegel heraus. Das stellte sie heute anlässlich der Inter- nationalen Grünen Woche in Berlin der Öffentlichkeit vor. Mit diesem Siegel können Lebensmitteleinzelhändler unverarbeitetes Geflügelfleisch von Hähnchen und Puten kennzeichnen. Verbraucher können ab April 2018 das Siegel in Geschäften der mitmachenden Händler sehen und daran erkennen, dass es sich um Fleisch aus den rund 1.900 teilnehmenden Geflügelbetrieben der Initiative Tierwohl handelt.
Nach Angaben der Initiative Tierwohl profitieren ab 2018 jährlich rund 492 Millionen Hähnchen und Puten von der finanziellen Unterstützung über das gesetzliche Mindestmaß hinaus. So müssen die Geflügelhalter in der Initiative ihren Tieren beispielsweise mehr Platz sowie zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten bieten.
„Wir freuen uns, diesen zusätzlichen Verbraucherservice anbieten zu können“, sagte Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Mit diesem Siegel zeigen wir auch, dass wir in den letzten drei Jahren genau hingehört haben, wo die Bedürfnisse der Verbraucher liegen. Wir möchten die Möglichkeit unterstützen, bewusst Produkte zu kaufen, die aus Betrieben stammen, die Maßnahmen für eine tiergerechtere Haltung umsetzen.“
Die Initiative Tierwohl kennzeichnet zunächst ausschließlich unverarbeitetes Geflügelfleisch von Hähnchen und Puten. Verarbeitetes Fleisch, das beispielsweise mariniert oder zu Wurst weiterverarbeitet wurde, kann noch nicht gekennzeichnet werden.
Zum dieser Meldung der Initiative Tierwohl nimmt auch der ZDG Stellung:
„Als Gesellschafter der Initiative Tierwohl sieht sich der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) in der Verantwortung, auf ein Manko hinzuweisen: Derzeit ist nicht sichergestellt, dass nach ITW-Kriterien erzeugtes Hähnchen- und Putenfleisch in den Märkten des teilnehmenden Lebensmitteleinzelhandels (LEH) durchgängig verfügbar sein wird. Grund dafür ist eine Finanzierungslücke in Höhe von rund 10 Millionen Euro. Bislang haben von den für 2018 registrierten rund 492 Millionen Hähnchen und Puten nur gut zwei Drittel der Betriebe eine verbindliche Zusage der ITW für Ausgleichszahlungen zur Umsetzung eines höheren Tierwohlstandards erhalten. Um die Umsetzung der Nämlichkeit zum 1. April nicht scheitern zu lassen, ist die Geflügelwirtschaft in erhebliche Vorleistung gegangen und hat die fehlende Finanzierung vorgestreckt – dies jedoch in der klaren Erwartung, dass kurzfristig eine Lösung gefunden wird, die auch für die noch fehlenden Betriebe eine Finanzierungszusage durch die ITW sicherstellt.
„Erst wenn die Finanzierung durch die ITW endgültig und vollständig gesichert ist, kann die Wirtschaft ihre verbindliche Zusage für ein ausreichendes Angebot an ITW-Geflügelfleisch geben“, sagt ZDG-Geschäftsführer Dr. Thomas Janning. Zur Gewährleistung dieses umfangreichen Angebots, insbesondere bei einem zunehmend praktizierten Aktionsgeschäft, sind pro Jahr rund 43 Millionen Euro erforderlich – von der ITW gezahlt werden derzeit nur rund 33 Millionen Euro. Aus Sicht der Geflügelwirtschaft kann und muss die von Verbrauchern zu Recht geforderte Nämlichkeit bei höheren Tierwohlstandards aus dem vom LEH entrichteten Programmentgelt der ITW finanziert werden, wie es der Systematik der ITW entspricht. Der ZDG fordert daher, die vorhandenen, noch nicht verplanten ITW-Mittel zielorientiert für die Umsetzung der partiellen Nämlichkeit (für das Sortiment frisch/Frost/unbehandelt) zu verwenden. Das grundsätzliche Bekenntnis der Geflügelwirtschaft zur Initiative Tierwohl und deren Fortentwicklung gilt, und auch mit Blick auf die zu schließende Finanzierungslücke ist Janning optimistisch: „Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Sitzung der Projektgruppe Geflügel am 24. Januar die entscheidende Weichenstellung bringen wird.“
Quellen: Initiative Tierwohl und ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.