06 Sep 2022

Initiative Tierwohl: Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung darf so nicht kommen!

+ ITW lehnt den Referentenentwurf klar ab
+ Entwurf ist lückenhaft, nicht erforderlich und birgt große Risiken
+ Gefahr der Absenkung des Tierwohl-Niveaus in Deutschland

Die Initiative Tierwohl (ITW) lehnt den Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entschieden ab. Das beabsichtigte Gesetz sei in weiten Teilen lückenhaft, nicht erforderlich und berge große Risiken für das Tierwohl in Deutschland, so die ITW in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes.

Laut Entwurf soll mit der Kennzeichnung nur frisches Fleisch von Mastschwein erfasst werden; die Gastronomie bleibt außen vor. Der Entwurf regelt zudem die Überprüfung der Tierwohl-Maßnahmen im Stall nicht eindeutig. Hinzu kommt, dass der deutsche Staat bzw. die zuständigen Behörden ausländische Betriebe nicht kontrollieren dürfen.

„Damit würde die Schweinehaltung in Deutschland von der Politik mit einem Wettbewerbsnachteil geschlagen“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der ITW. „Es würde ein nicht notwendiges Bürokratieungeheuer geschaffen werden, dessen Kosten und Nutzen unserer Überzeugung nach nicht realistisch eingeschätzt wurden.“

Sollte das Gesetz wie geplant in Kraft treten, würden die vielfältigen Standards und Systeme der Wirtschaft in ihrem Fortbestand gefährdet. Denn ein tierhaltender Betrieb ist mit der Teilnahme an einem Standard oder System der Wirtschaft strengen Überprüfungen unterworfen, die er mit einer Teilnahme an der geplanten staatlichen Tierhaltungskennzeichnung leicht unterlaufen und vermeiden kann.

„Das Nachsehen hätten die vielen ehrlichen und engagierten Landwirte, die schon seit Jahren mehr Tierwohl umsetzen. Das Gesetz darf so nicht umgesetzt werden!“ so Römer weiter.

In der Zusammenfassung einer detailierten Kritik an der geplanten Kennzeichnung heißt es:

„Die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH lehnt den Erlass eines Tierhaltungskennzeichengesetzes auf Grundlage des vorgelegten Referentenentwurfs entschieden ab.

Das beabsichtigte Gesetz ist fachlich unausgereift. Es würde nur einen kleinen Teilbereich des Marktes – nur frisches Fleisch vom Mastschwein, nur Handel, nur inländische Ware – erfassen und damit deutlich hinter dem System zur einheitlichen Kennzeichnung der Haltungsform des Handels zu-rückbleiben. Fragen der Kompensation des Mehraufwandes (Finanzierung) lässt es ebenso offen wie Regelungen zur systematischen Kontrolle der teilnehmenden Betriebe. Auch steht der mit dem beabsichtigten Tierhaltungskennzeichengesetz verbundene Aufwand in keinem Verhältnis zu dem begrenzten Nutzen, den ein staatliches Tierhaltungskennzeichen neben dem eingeführten und marktbekannten System des Handels stiften könnte.

Jedenfalls ist nicht erkennbar, welchen Zusatznutzen Verbraucherinnen, Verbraucher und Wirtschaft aus diesem staatlichen Tierhaltungskennzeichen ziehen könnten. Im Gegenteil: Statt eines Zusatznutzens drohen erheblich Nachteile im Wettbewerb mit Tierhaltern und Wirtschaft aus dem europäischen Ausland.

Die Begründung zum Referentenentwurf ist Ausdruck eines politischen Willens, der sich über Marktmechanismen hinwegsetzt und die eingeführten, erfolgreichen Initiativen der Wirtschaft verdrängt. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz würde in der vorgelegten Form nicht zu der angestrebten Verbesserung, sondern zu einer deutlichen Absenkung des Tierwohl-Niveaus in der Nutztierhaltung in Deutschland führen.“

Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

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