26 Jun 2015

Initiative Tierwohl: Erste Registrierungsphase für geflügelhaltende Betriebe startet

Registrierung für geflügelhaltende Betriebe startet am 1. Juli 2015
Schrittweiser Registrierungsprozess für Hähnchen- und Putenmastbetriebe

Am 1. Juli startet das Registrierungsverfahren der Initiative Tierwohl für geflügelhaltende Betriebe. Nach Schweinehaltern können sich dann auch geflügelhaltende Landwirte für die Initiative Tierwohl anmelden, die in ihren Hähnchen- oder Putenmastbetrieben eine tiergerechtere und nachhaltigere Fleischerzeugung praktizieren möchten. Die Initiative Tierwohl ist ein auf Freiwilligkeit beruhendes, branchenübergreifendes Bündnis von Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels. Ziel der Initiative ist es, nachhaltigere und tiergerechtere Fleischproduktion in der Breite zu fördern.

Registrierungsverfahren und Zulassung

Bei der Initiative Tierwohl können sich alle Hähnchen- und Putenmastbetriebe registrieren, die QS-zertifiziert sind – dies umfasst sowohl Landwirte aus Deutschland als auch aus dem Ausland. Um sich anzumelden, müssen interessierte Geflügelmäster zunächst einen von der Initiative Tierwohl zugelassenen landwirtschaftlichen Bündler ihrer Wahl mit der Registrierung ihres Betriebes beauftragen. Neben allgemeinen Angaben wie der VVVO-Nummer und der Produktionsart ist bei der Anmeldung vor allem das angestrebte Umsetzungsdatum der Kriterien wichtig. Alle Dokumente zur Registrierung sowie eine Liste sämtlicher zugelassenen Bündler stehen auf der Website der Initiative Tierwohl www.initiative-tierwohl.de zum Download bereit.

Die erste Registrierungsphase für geflügelhaltende Landwirte läuft vom 1. bis zum 28. Juli 2015. Innerhalb dieses vierwöchigen Zeitraumes spielt der Zeitpunkt der Registrierung keine Rolle. Ausschlaggebend für die Aufnahme in die Initiative Tierwohl ist stattdessen das Datum, bis zu dem die Landwirte die Tierwohlkriterien umsetzen. Vorerst können nur Betriebe berücksichtigt werden, die dies innerhalb einer bestimmten Frist tun: Bei Hähnchenmastbetrieben muss das Umsetzungsdatum zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 15. Januar 2016 liegen, bei Putenmastbetrieben zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 15. April 2016.

Für geflügelhaltende Betriebe stehen bei der Initiative Tierwohl vier separate Etats bereit – jeweils einer für inländische Hähnchenmastbetriebe, ausländische Hähnchenmastbetriebe, inländische Putenmastbetriebe sowie ausländische Putenmastbetriebe. Nach Ende der ersten Registrierungsphase wird zunächst geprüft, ob die jeweiligen finanziellen Mittel ausreichen, um alle registrierten geflügelhaltenden Betriebe für die Initiative Tierwohl zuzulassen. Sollten mehr Landwirte teilnehmen wollen, als Mittel zur Verfügung stehen, wird das Losverfahren bestimmen, welche Betriebe innerhalb der jeweiligen Kategorie – Hähnchen- oder Putenmast, In- oder Ausland – zur Auditierung zugelassen werden. Ab August erhalten die registrierten Tierhalter über ihre Bündler eine Information darüber, ob sie zur Auditierung zugelassen sind.

Regelmäßige Kontrollen der Kriterien

Ist ein Landwirt zugelassen, erfolgt die Kontrolle seines Betriebes durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle. Im Rahmen eines Erstaudits prüft diese, ob die Tierwohlkriterien ordnungsgemäß umgesetzt wurden. Die Erstaudits für geflügelhaltende Betriebe starten ab Oktober 2015. Erst bei Bestehen ist der Tierhalter in der Initiative Tierwohl anspruchsberechtigt. Regelmäßige, unangekündigte Folgeaudits stellen die dauerhafte Einhaltung der Kriterien sicher. Diese kontinuierliche Überprüfung kann auch im Rahmen der QS-System- oder Spotaudits erfolgen.

Im Gegensatz zu den schweinehaltenden Betrieben müssen geflügelhaltende Landwirte alle vorgegebenen Kriterien aus dem Katalog erfüllen. Dies sind zunächst für Hähnchenmastbetriebe fünf, für Putenmastbetriebe sechs Grundanforderungen, die beispielsweise Kriterien zu Herkunft und Vermarktung oder Überwachung und Pflege der Tiere umfassen. Darüber hinaus müssen auch alle teilnehmenden Betriebe beide Wahlpflichtkriterien erfüllen, die den Tieren zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten und ein vergrößertes Platzangebot sichern. Die Übersicht der Kriterien steht ebenfalls auf der Website der Initiative Tierwohl zur Verfügung.

Finanziert wird der Mehraufwand für die Tierhalter durch die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen. Diese führen für die seit Januar 2015 verkaufte Ware vier Cent pro Kilogramm Schweine- und Geflügelfleisch sowie Wurst ab.

Quelle: Initiative Tierwohl

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