Vereinbarung unterzeichnet – Niedersachsen formuliert Mindestanforderungen
Die Haltung von Gänsen ist in Niedersachsen künftig mit Mindestanforderungen verknüpft. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten jetzt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Friedrich-Otto Ripke, Vorsitzender des Landesverbandes der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW).
Dazu sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Mit der Gänsehaltungsvereinbarung wird unser erfolgreicher ,niedersächsische Weg‘ fortgesetzt. Im gemeinsamen Dialog mit Tierhaltern und Tierschutzorganisationen, Wissenschaftlern und Behördenvertretern haben wir verbindliche Haltungsanforderungen zur Auslegung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erarbeitet. Die Vereinbarung ist auch ein klares Zeichen an die Verbraucherinnen und Verbraucher: Schauen Sie an der Ladentheke, wo ihr Produkt erzeugt wurde. Gänse aus Niedersachsen kann man mit gutem Gewissen kaufen!“
Friedrich-Otto Ripke ergänzt: „Die niedersächsische Geflügelwirtschaft zeigt auch mit ihren Gänsehaltern einmal mehr ein hohes Maß an Eigenverantwortung für mehr Tierschutz! Die niedersächsische Gänsehaltung geht damit weit über internationale und EU-Standards hinaus und hofft, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die heimische Herkunft beim Einkauf entsprechend würdigen.“
In der Gänsehaltungsvereinbarung werden unter anderem Anforderungen an die Sachkunde, eine regelmäßige Fortbildungsverpflichtung des Halters und konkrete Indikatoren für die Eigenkontrolle festgelegt. Anforderungen an Futter- und Wasserversorgung sowie die Unterbringung der Gänse werden ebenfalls verbindlich beschrieben. Zur Vorbeugung vor der so genannten Geflügelpest müssen die Betriebe künftig einen Tierseuchenkrisenplan vorhalten. Die zuständigen Veterinärämter werden die Einhaltung der Anforderungen kontrollieren.
Der Hintergrund:
Mit der so genannten Hähnchenvereinbarung war Niedersachsen bereits 1997 Vorreiter bei der Auslegung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Die Niedersächsische Putenvereinbarung war Basis für die so genannten Bundeseinheitlichen Eckwerte von 2013, die noch heute bundesweit einen Standard der Putenhaltung festlegen. Auch beim Wassergeflügel wurden in Niedersachsen mit den Moschusenten- und Pekingentenvereinbarungen bereits wichtige Regelungen in Bezug auf den Tierschutz festgelegt.
Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz