02 Mrz 2021

Geflügelpest: Erste amtliche Verdachtsfälle in zwei Geflügelhaltungen im Kreis Gütersloh und Kreis Paderborn

Aus Tierschutz- und Vorsorgegründen werden in beiden Beständen Keulungen vorgenommen / Bestätigung und Bestimmung des Virus-Subtyps durch Bundesinstitut steht noch aus

Nach mehreren Einzelnachweisen der Geflügelpest bei Wildvögeln am Niederrhein wurden nun in einem Geflügelbetrieb im Kreis Gütersloh und einer Hobbyhaltung im Kreis Paderborn der Verdacht der Viruserkrankung bei einem Hausgeflügelbestand festgestellt. Bei dem Betrieb im Kreis Gütersloh handelt es sich um einen Mast-Enten-Betrieb, in dem derzeit über 20.000 Tiere gehalten werden. Im Kreis Paderborn handelt es sich um rund 50 Tiere verschiedener Geflügelarten.

Die Tiere des Betriebes im Kreis Gütersloh zeigen bereits massive Krankheitssymptome. Daher hat das Veterinäramt des Kreises Gütersloh aus Tierschutz- und Vorsorgegründen unverzüglich die tierschutzgerechte Tötung des Bestandes und alle weiteren notwendigen Maßnahmen veranlasst. In der Hobbyhaltung im Kreis Paderborn werden derzeit weitere amtliche Proben untersucht, und es wird ebenfalls die Tötung des Tierbestands unter behördlicher Überwachung eingeleitet. Die formale Bestätigung und Bestimmung des Virus-Subtyps durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) steht noch aus. Die amtlichen Proben aus beiden Betrieben werden derzeit standardmäßig durch das FLI untersucht.

Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche hat das Umweltministerium eine Aufstallung von Hausgeflügel im gesamten Regierungsbezirk Detmold angeordnet. Zur Vermeidung der Einschleppung sind alle Halter aufgerufen, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden.

Der aktuelle Nachweis der Geflügelpest im Nutztierbestand bestätigt die Risikoeinschätzung des FLI und die sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Seuchenlage hatte das FLI am 22. Februar 2021 seine Risikoeinschätzung zum Auftreten der Geflügelpest in Deutschland aktualisiert und das Risiko des Eintrags der Erkrankung in Geflügelhaltungen und Vogelbestände als nach wie vor hoch eingestuft. Zur Koordinierung und Abstimmung weiterer Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium das Landestierseuchenkontrollzentrum (LaTiKo) einberufen.

Hintergrund
Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Für den Menschen besteht nur bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel die Gefahr einer Ansteckung.

Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. Die Grundlage für Präventions- und für Bekämpfungsmaßnahmen ist die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

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