WLV-Präsident Beringmeier: „Einnahmen aus der Verbrauchsteuer müssen Landwirten zu 100 Prozent zugutekommen!“
Münster
„Die Einnahmen aus der Verbrauchssteuer müssen zu 100 Prozent den Landwirtinnen und Landwirten zugutekommen. Im Entwurf des BMEL ist dies bis dato nicht geklärt. Keinesfalls darf der landwirtschaftliche Betrieb am Ende durch die Einpreisung zusätzlich belastet werden und den Umbau selbst finanzieren“, macht Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, deutlich. „An der zurückhaltenden Investitionsbereitschaft wird auch die Einführung des Tierwohl-Cents zunächst nichts ändern. Denn weiterhin bremsen das lückenhafte Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, ein kaum vorhandener Markt für höhere Haltungsformen und eine nur geringe Fördermöglichkeit von Betrieben im Rahmen des Bundesförderprogramms den Umbau der Tierhaltung aus“, so Beringmeier weiter. Erst durch auf einander abgestimmte Konzepte und den Einklang von Tierwohl und Umweltrecht können nach Einschätzung des Bauernpräsidenten die notwendigen Rahmenbedingungen für Tierhalter geschaffen werden.
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband verfolgt die weiteren Bestrebungen und Entwicklungen zum Umbau der Tierhaltung. 6.800 schweinehaltende Betriebe in Westfalen-Lippe, eine der viehhaltungsstärksten Regionen Deutschlands, sind mit Blick auf die Zukunft der Tierhaltung weiterhin in Wartestellung. Das Gesamtvorhaben „zukunftsfeste Tierhaltung“ umfasst vier zentrale Bausteine. Dabei handelt es sich um eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung, ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe inkl. einer langfristigen Perspektive für die Betriebe, bessere Regelungen im Tierschutzrecht und Anpassungen im Umweltrecht.
Quelle: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband (WLV e.V.)