08 Nov 2023

Eklatante Missstände bei Tiertransporten

BTK fordert die Bundesregierung wiederholt zum Handeln auf

Um endlich das Leid der Tiere auf Transporten zu beenden und Rechtssicherheit für die zuständigen Amtstierärzt:innen zu schaffen, hat die Bundestierärztekammer (BTK) in ihrer aktuellen Stellungnahme „Tiertransporte: Handeln längst überfällig!“ erneut ihre Forderungen an die Bundesregierung herangetragen. „Die EU-Kommission hat zum angekündigten EU-Tierschutzpaket noch immer keinen Entwurf vorgelegt. Um die skandalösen Mängel bei Tiertransporten zu beseitigen, muss die Bundesregierung nun endlich tätig werden“, mahnt der BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.

Die BTK erwartet von der Bundesregierung wirkungsvolle und nachhaltige Maßnahmen, um den Schutz der Tiere bei Transport sicherzustellen. Dazu fordert die BTK u. a. ein Verbot des Exports von Schlachtvieh in Drittländer, eine Transportdauerbegrenzung auf max. acht Stunden für Schlachttiere und, wenn möglich, den Transport durch Schlachtkörper bzw. tierische Erzeugnisse zu ersetzen. Auch Zuchttierexporte sollten möglichst z. B. durch das Versenden von Sperma oder Embryonen ersetzt werden. Außerdem sollte eine Abfertigung von Tiertransporten nur dann erlaubt sein, wenn vor dem ersten Transport durch eine von der EU einzuberufende unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden können. Ist ein Drittland nicht in der Lage, eine tierschutzkonforme Abfertigung und Versorgung der Tiere an der Grenze sowie einen tierschutzkonformen Weitertransport zu gewährleisten, sollte keine weitere Lieferung von lebenden Tieren in dieses Drittland erfolgen.

Die BTK appelliert an die Bundesregierung, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die EU-Kommission die mehrfach angekündigte Überarbeitung der Verordnung (EG) 1/2005 endlich vorlegt und das Leid der Tiere zu beenden!

Stellungnahme
Tiertransporte: Handeln längst überfällig!

Wiederholt hat die Bundestierärztekammer (BTK) – ebenso wie andere Verbände und Organisationen – die eklatanten Missstände bei Tiertransporten an den Pranger gestellt und von der Bundesregierung wirkungsvolle, nachhaltige Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel eingefordert.

Zu dem mehrfach angekündigten EU-Tierschutzpaket, welches unter anderem auch Verbesserungen im Bereich Tiertransporte beinhalten sollte, hat die EU-Kommission nach wie vor keinen Entwurf vorgelegt. Die BTK sieht sich daher veranlasst, erneut ihre Forderungen an die Bundesregierung heranzutragen, um endlich das Leid der Tiere auf Transporten zu beenden und Rechtssicherheit für die zuständigen Amtstierärzt:innen zu schaffen. Unsere Forderungen beziehen ausdrücklich auch den Transport von Geflügel mit ein.

• Ein Verbot des Exports von Schlachtvieh in Drittländer außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz.

• Eine nicht verlängerbare Transportdauerbegrenzung von max. 8 Stunden für Schlachttiere. Ver- und Entladezeit sind der Beförderungsdauer hinzuzurechnen. Der Transport von lebenden Tieren sollte, wo immer möglich, durch den Transport von Schlachtkörpern bzw. tierischen Erzeugnissen ersetzt werden.

• Zuchttierexporte sollten so weit wie möglich ersetzt werden, beispielsweise durch das Versenden von Sperma oder Embryonen, wobei auch hier die Voraussetzungen für die spätere Haltung und Schlachtung der Tiere nach den OIE-Standards belegbar sichergestellt werden muss.

• Tiertransporte sind so zu planen, dass eine Minimierung der Risiken für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere lückenlos während der gesamten Beförderungsdauer vom Abgangsort bis zum endgültigen Bestimmungsort gewährleistet wird.

• Die Abfertigung von Tiertransporten darf nur dann erlaubt sein, wenn vor dem ersten Transport auf einer Route durch eine von der EU einzuberufende unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden können.

• Die unbedingte Einhaltung der im Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport festgelegten Anforderungen.

• Eine angemessene Überwachung einschließlich der Einrichtung von Zugängen für die zuständigen Behörden zu den Original-Navigationsdaten und konsequente Einforderung der Einhaltung der Verordnung (EG) 1/2005.

• Eine unverzügliche Abfertigung von Tiertransporten beim Grenzübertritt.

• Sofern Wartezeiten in Einzelfällen unvermeidlich sein sollten, ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten in geeigneten und von den zuständigen Behörden zugelassenen und regelmäßig zu kontrollierenden Unterbringungen.

• Sollte ein Drittland nicht in der Lage sein, eine tierschutzkonforme Abfertigung und Versorgung der Tiere an der Grenze sowie einen tierschutzkonformen Weitertransport zu gewährleisten, so sollte keine weitere Lieferung von lebenden Tieren in dieses Drittland erfolgen.

• Die Einhaltung der OIE-Standards zur Schlachtung und Haltung seitens der Empfängerstaaten, festzulegen als bilaterale Abkommen.

• Einen Nachweis über den Herdenaufbau zur Optimierung der Milch- und Fleischversorgung in Drittländern, z.B. in Form von Bestandsbüchern und Zuchtprotokollen, die Zuchtvieh aus der EU importieren, ist als Bedingung für den weiteren Transport von Zuchtvieh in diese Länder zu verlangen.

Die Bundestierärztekammer fordert die Bundesregierung außerdem auf, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die EU-Kommission die versprochene Überarbeitung der VO (EG) 1/2005 endlich vorlegt!

Quelle: BTK

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