03 Jul 2017

EFSA-Experten zum Tierschutz bei der Schlachtung tragender Tiere

Experten der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA haben sich zur Frage geäußert, ob Nutztier-Föten bei der Schlachtung des Muttertiers Schmerzen empfinden. „Die Experten waren sich einig, dass Tierföten in den ersten zwei Dritteln der Tragezeit keine Schmerzen, Leiden oder Unbehagen empfinden, da sich die entsprechenden anatomischen und neurologischen Strukturen erst im letzten Trächtigkeitsdrittel entwickeln.“

Für das letzte Drittel der Trächtigkeit liefern sie zwei Szenarien:
„Das wahrscheinlichste Szenario (mit 66-99% Wahrscheinlichkeit) ist, dass Tiere während des letzten Trächtigkeitsdrittels keine Schmerzen empfinden. Zurückzuführen ist dies hauptsächlich auf neuronale Mechanismen im Gehirn, die das Schmerzempfinden hemmen; einen niedrigen Sauerstoffgehalt im fetalen System; sowie den Umstand, dass die Föten sich für einen Großteil der Trächtigkeit in einem Schlafzustand befinden.

Nach dem unwahrscheinlichsten Szenario (1-33% Wahrscheinlichkeit) empfinden die Tiere Schmerzen. Dies beruht auf einer möglichen Interpretation der im Gehirn der Föten nachgewiesenen elektrischen Aktivität und ihrer Fähigkeit, auf externe Reize zu reagieren.“

Damit erachtet die EFSA die Wahrscheinlichkeit für Schmerzempfinden als relativ unwahrscheinlich. Zum besseren Verständnis der prozentualen Einschätzung schreibt die Organisation:

„Wenn Bewerter eine Schlussfolgerung als sehr wahrscheinlich (90-99% wahrscheinlich) ansehen, können Entscheidungsträger und Öffentlichkeit ein hohes Maß an Vertrauen in Maßnahmen haben, die mit dieser Schlussfolgerung im Einklang stehen.“

Trotzdem empfiehlt die EFSA praktische Maßnahmen, um die Zahl tragend geschlachteter Tier zu verringern.

Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit in landwirtschaftlichen Betrieben, um die Zahl ungeplanter Schlachtungen aufgrund der Erkrankung von Tieren zu senken.
+ Umsetzung von Maßnahmen der Tierhaltung, wie Unterbringung in gleichgeschlechtlichen Gruppen und kontrollierte Zucht.
+ Bestimmung des Trächtigkeitszustandes aller Tiere, um sicherzustellen, dass sie nicht während des letzten Drittels der Tragezeit zur Schlachtung geschickt werden.
+ Gewähleistung, dass die Begleitdokumentation zum Zeitpunkt des Verkaufs an Landwirte Informationen über die Trächtigkeitsuntersuchung enthält.
+ Umsetzung von Maßnahmen zur Schulung und Information von Landwirten über vorbeugende Maßnahmen.
+ Forschungen zur Verbesserung der Genauigkeit von Schnelltests zur Trächtigkeitsbestimmung vor Ort, insbesondere zur Diagnose späterer Trächtigkeitsstadien bei Kleinwiederkäuern und Schweinen.

Die EFSA-Experten gehen davon aus, dass in der EU im Schnitt 3% der Milchkühe, 1,5% der Fleischrinder, 0,5% der Schweine, 0,8% der Schafe und 0,2% der Ziegen während des letzten Drittels der Tragezeit geschlachtet werden. Aufgrund fehlender Informationen sei es den Experten nicht möglich, die Zahlen für Pferde abzuschätzen.

Weitere Informationen, auch zur Methodik, finden sich in der Zusammenfassung.

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