Bundestierärztekammer begrüßt Ankündigung zum Schlachtverbot
Die Bundestierärztekammer begrüßt die Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministers, die Schlachtung trächtiger Nutztiere in Zukunft verbieten zu wollen. In einem gestern ausgestrahlten Interview mit Report Mainz hatte Christian Schmidt (CSU) die Schlachtung trächtiger Rinder als „absolut inakzeptabel“ bezeichnet und neue Vollzugsregeln auf nationaler Ebene versprochen. Schmidt reagierte damit auf die anhaltende Kritik an dieser grausamen Praxis, auf die in besonderem Maße die Bundestierärztekammer und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz (BAG), eine Vereinigung der Schlachthofveterinäre, seit Jahren hingewiesen hatten.
„Wir sind erleichtert, dass nun endlich – auch durch die Berichterstattung engagierter Journalisten – Bewegung in diese Sache kommt. Anfang des Jahres hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ja bereits ankündigt, dass die Schlachtung trächtiger Kühe nur noch im Ausnahmefall, etwa im Rahmen von Notschlachtungen oder Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen, geduldet werden soll. Außerdem wurde ein Forschungsprojekt gefördert, um die Ursachen für die Schlachtung trächtiger Tiere herauszufinden und belastbares Zahlenmaterial zu erhalten“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. Diese Initiativen werden von der Bundestierärztekammer als wichtig erachtet, doch sei es ebenso wichtig, kurzfristige Lösungen für dieses Tierschutzproblem zu finden. Mantel: „Es muss davon ausgegangen werden, dass die Feten mindestens im letzten Drittel der Trächtigkeit schmerzempfindlich sind und leiden, weil sie infolge von Sauerstoffmangel langsam ersticken. Ein Zustand, den wir Tierärzte nicht akzeptieren können!“
Allerdings müsse, so Mantel, das Problem im Dialog mit den Landwirten und Schlachtbetrieben gelöst werden, damit das Schlachtverbot auch praktikabel und umsetzbar sei. Eine Forderung der Bundestierärztekammer ist dabei beispielsweise die Einführung einer obligatorischen Bescheinigung als Begleitdokument für ein Tier, wenn es ab dem 187. Trächtigkeitstag/Tag nach der Besamung aufgrund medizinischer Indikation geschlachtet werden darf. „Diese Bescheinigung muss vom Hoftierarzt ausgestellt und am Schlachthof vorgelegt werden, damit das Tier einer gesonderten Schlachtung unterzogen und der Fötus während des Schlachtvorganges möglichst schnell betäubt und getötet werden kann.“
Quelle: Bundestierärztekammer