BfR-Verbraucherkonferenz: Erbgut nach Maß: Was denken die Verbraucher?
Bei der BfR-Verbraucherkonferenz zur Gen-Chirurgie können Bürgerinnen und Bürger über neue Methoden der Biotechnik debattieren
Aromatische und zugleich haltbare Tomaten; Weizen, der Hitze und Trockenheit trotzt; Gen-Therapie für vererbte Krankheiten; Körpereigene Abwehrzellen, die Krebs bekämpfen: All diese Verheißungen sollen mit Hilfe neuartiger Gen-Scheren in Erfüllung gehen. Aber welche Risiken gibt es? Wo sind die Grenzen? Was muss die Gesellschaft bedenken, wenn sie sich auf die neuen Methoden der Biotechnik einlässt? Diese und viele weitere Fragen können Bürgerinnen und Bürger bei der Verbraucherkonferenz des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zum Genome Editing – der Fachausdruck für Gen-Scheren – debattieren. Bis zum 28. Juli 2019 können sich Interessierte für die Konferenz anmelden, Startschuss ist am 10. August 2019.
„Es steht für mich außer Frage, dass die neuartigen Verfahren der Gen-Chirurgie eine wissenschaftliche Revolution darstellen – mit weitreichenden Folgen für den Alltag “, sagt der BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Deshalb ist es für die Bewertungsarbeit des BfR sehr wichtig zu verstehen, wie Verbraucher dieses Thema wahrnehmen – ihre Anregungen, Ideen und Kritik sind uns höchst willkommen.“
Die Verbraucherkonferenz besteht aus drei Teilen. An zwei Vorbereitungswochenenden (10. und 11. August sowie 31. August und 1. September) lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich kennen und erhalten eine Einführung zu den wissenschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Aspekten des Genome Editing. Bei der dreitägigen Abschlusskonferenz vom 28. bis 30. September werden zunächst Fragen aus dem Kreis der Verbraucher an eine ausgewählte Expertengruppe gestellt. Danach wird ein Verbrauchervotum formuliert, das zum Abschluss an Repräsentantinnen und Repräsentanten aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft überreicht wird. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Verbraucherkonferenz erhalten eine Aufwandsentschädigung von 500 Euro.
Was ist Genome Editing?
In der Tier- und Pflanzenzucht haben Menschen schon immer den genetischen Bauplan beeinflusst. Zunächst durch die – sehr langwierige – Auslese erwünschter Eigenschaften, in späteren Zeiten in der Pflanzenzucht etwa mit Hilfe von Chemikalien, die das Erbgut rasch und massiv veränderten. Auf diese Weise erzeugte man neuartige Varianten einer Pflanze, die zum Beispiel größere Früchte trugen. Das Aufkommen der Gentechnik in den 1970er Jahren ermöglichte dann die gezielte Übertragung von Erbanlagen (Genen).
In den vergangenen 20 Jahren wurden mehrere Verfahren entwickelt, mit denen das Erbgut (Genom) gezielt verändert werden kann. Das gelingt mit Gen-Scheren, die das Erbmolekül DNS an einem ganz bestimmten Punkt durchtrennen. An solchen Schnittpunkten können die Eigenschaften eines Gens korrigiert werden. Die bekannteste Gen-Schere ist CRISPR/Cas9. Sie stammt ursprünglich aus einem Bakterium. Mit diesem wissenschaftlichen Instrument ist es möglich, das Erbgut zu überarbeiten, also zu „editieren“ – daher der Ausdruck „Genome Editing“.
Weitere Informationen und Anmeldung zur BfR-Verbraucherkonferenz Genome Editing im Internet.
Quelle: BfR