24 Aug 2022

ASP in Niedersachsen: BMEL beantragt Fristverkürzung in Brüssel, nachdem Land Daten geliefert hat

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, erklärt zur Lage der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Niedersachsen:

„Mir macht die Situation der von der ASP betroffenen Betriebe große Sorgen, davon hängen Existenzen ab. Mein Ministerium steht seit Ausbruch der ASP in engem Kontakt mit der EU-Kommission und unterstützt das niedersächsische Landwirtschaftsministerium umfassend mit Rat und Tat. Tierseuchenbekämpfung ist Ländersache, dennoch helfen wir wie auch schon zuvor in anderen Bundesländern. Unser bundeseigenes Friedrich-Löffler-Institut unterstützt nicht zuletzt bei der Ausbruchsaufklärung und Diagnostik.

Wir haben in den letzten Wochen mit Niedersachsen einen formlosen Antrag auf Verkürzung der Frist für die Sperrzone bei der EU-Kommission erarbeitet. Am Wochenende hat mir meine niedersächsische Kollegin nun alle nötigen Informationen übermittelt, sodass wir jetzt endlich die Fristverkürzung in Brüssel beantragen konnten. Der Antrag gibt Auskunft zu der epidemiologischen Situation sowie den ergriffenen Schutzmaßnahmen. Diese zwingend erforderlichen Daten lagen bislang noch nicht vor.

Ich appelliere dringend an die EU-Kommission, hier schnell zu einer Entscheidung zu kommen – im Sinne der betroffenen Betriebe, da immer mehr Schweine ihr Schlachtgewicht erreichen. Deshalb setzen wir uns für die Schlachtung von Schweinen aus den ASP-Restriktionsgebieten ein. Diesbezüglich führen wir im Übrigen auch Gespräche mit Kanada, um die Modalitäten für die Wiederaufnahme des Exports von Schweinefleisch abzustimmen.

Die deutsche Tierhaltung liegt mir sehr am Herzen, wir brauchen sie für natürliche Kreisläufe. In den letzten Jahren haben viele Schweine haltenden Betriebe aufgegeben, nicht zuletzt aufgrund der Auswirkungen der ASP. Ich möchte, dass auch in Zukunft gutes Fleisch aus Deutschland kommt. Nur so können wir für mehr Tierwohl sowie Klima- und Umweltschutz sorgen. Deswegen wirbt mein Ministerium in Brüssel dafür, dass die umfangreichen Schutzmaßnahmen der Länder und Betriebe entsprechend honoriert werden – etwa durch Fristverkürzungen. Die guten Ergebnisse der Maßnahmen sprechen dafür. Wir brauchen jetzt pragmatische und unkomplizierte Lösungen.“

Hintergrund:
Schlachtbetriebe befürchten Nachteile für ihre Exportmöglichkeiten, wenn sie Schweine aus ASP-Restriktionsgebieten schlachten, weil viele Drittländer, darunter auch Kanada, sämtliches Schweinefleisch aus solchen Betrieben nicht akzeptieren. Daher setzt sich das BMEL durch Verhandlungen mit Kanada dafür ein, dass den Schlachtbetrieben, die sich in dieser, besonders in Niedersachsen angespannten Lage verantwortungsbewusst zeigen, möglichst keine dauerhaften Benachteiligungen entstehen.

Quelle: BMEL

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