Schon in seiner ersten Pressemitteilung hob das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zwar hervor, dass die bundesweiten Kennzahlen für die einzelnen Nutzungsarten sind miteinander vergleichbar seien, da die Haltungs- und Therapieformen der einzelnen Nutzungsarten zu unterschiedlich sind.
Trotzdem wurden prompt Puten mit Kälber verglichen (und auch mal Indexwert mit Wirkstoffmenge gleichgesetzt). Auf Nachfrage stellt das BVL klar:
„Damit man die Zahlen vergleichen könnte, müssten u. a. die in die Berechnung einbezogenen Tierzahlen je Mastdurchgang und die Anzahl der eingesetzten antimikrobiell wirkenden Substanzen (Antibiotika) und deren jeweiliger Anwendungszeitraum bekannt sein. Die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes AMG sieht vor, dass die Kennzahlen dafür genutzt werden, dass sich Betriebe mit Betrieben ihrer Nutzungsart vergleichen können.
Die erfassten Daten dürfen ausschließlich zum Zweck der Ermittlung und der Berechnung der Therapiehäufigkeit, der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften sowie zur Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften verwendet werden. Eine weitergehende Auswertung der Daten ist derzeit durch das Gesetz nicht vorgesehen.“