26 Jun 2014

Stall ABC:   "Grund, vernünftiger (TierSchG)"

für das Töten von Tieren (nach §17.1.TierSchG) sind a) ethisch rechtfertigend (z. B. Nottötung nach tierärztlicher Indikation) oder bedürfen b) einer sog. "formalen Rechtfertigung", d. h. rechtsverbindliche Ausführungen (Jagdrecht, Schlacht-VO, Tierseuchenrecht, Fischereirecht)

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