28 Jun 2016

Initiative Tierwohl Schwein: Gemeinsamer Programmentwurf für den Zeitraum 2018 bis 2020 vereinbart

Erweiterte Finanzausstattung: 35 Millionen Euro mehr für Schweinehalter – Einheitlichere Vorgaben durch Anpassung der Kriterienkataloge – Tiergesundheitsindex fester und wichtiger Bestandteil

Die Initiative Tierwohl steht im Bereich Schwein vor entscheidenden Weiterentwicklungen. In den vergangenen Monaten haben die Partner des branchenübergreifenden Bündnisses aus Landwirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Fleischwirtschaft gemeinsam an einem Modell für die Initiative Tierwohl ab 2018 gearbeitet. Jetzt haben sich Branchenvertreter auf einen Entwurf für die Fortführung der Initiative Tierwohl für Schwein in dem Zeitraum 2018 bis 2020 verständigt. Die Vorschläge stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der einzahlenden Unternehmen. Die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfes umfassen die Erhöhung des für Schweinehalter zur Verfügung stehenden Budgets, gestraffte Kriterienkataloge mit erhöhten Grundanforderungen sowie einen Tiergesundheitsindex als wichtigen Bestandteil der Initiative Tierwohl.

Im Entwurf hat man sich auf folgende Kernelemente verständigt:

Erhöhung des Budgets für schweinehaltende Betriebe: Ab Januar 2018 soll sich das jährliche Budget, das über den teilnehmenden Lebensmitteleinzelhandel für schweinehaltende Betriebe bereitgestellt wird, erhöhen. Von 2018 bis 2020 sollen nun jährlich rund 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Unternehmen des teilnehmenden Lebensmitteleinzelhandels würden dann ein Entgelt von 6,25 ct/kg anstelle von bislang 4,0 ct/kg an die Initiative Tierwohl abführen. Mit dem Budget könnten rund 4.800 schweinehaltende Betriebe bei der Initiative mitmachen. Das entspricht rechnerisch der Anzahl sowohl der Betriebe, die derzeit teilnehmen, als auch derjenigen, die derzeit auf der Warteliste stehen.

Gestraffte Kriterienkataloge mit erhöhten Grundanforderungen: Eine weitere Anpassung betrifft die Gestaltung der Kriterienvorgaben für schweinehaltende Betriebe. Ab 2018 müssten alle Betriebe verpflichtend die Anforderungen „10% mehr Platz“ und „organisches Beschäftigungsmaterial“ umsetzen. Darüber hinaus würde es einen gestrafften Kriterienkatalog geben, aus dem weitere zusätzliche Maßnahmen ausgewählt werden können.

Tiergesundheitsindex als fester und wichtiger Bestandteil: Stärker als bislang soll ab 2018 der Tiergesundheitsindex berücksichtigt werden, der aktuell ausgearbeitet wird. Hierbei werden die Ergebnisse aus der Schlachtbefunddatenmeldung ausgewertet. Diese erlauben Rückschlüsse auf die Gesundheit der Tiere. Hierfür stünde ein wesentlicher Teilbetrag des Budgets zur Verfügung.

Mit den Eckpunkten des Entwurfs wird ein zielführendes Programm für mehr Tierwohl fortgeführt und ausgebaut – und zwar weiterhin für alle drei Produktionsarten Schweinemast, Sauenhaltung und Ferkelaufzucht.

Die Partner der Initiative Tierwohl fordern weiterhin die noch nicht teilnehmenden Unternehmen des Lebensmittelhandels, der Gastronomie und des Handwerks auf, sich dem branchenübergreifenden Bündnis für mehr Tierwohl anzuschließen.

Die Initiative Tierwohl wird derzeit von folgenden Unternehmen finanziert:

Unternehmensgruppe ALDI NORD
Unternehmensgruppe ALDI SÜD
EDEKA Zentrale und die Regionalgesellschaften EDEKA Handelsgesellschaft Nord, EDEKA Minden-Hannover, EDEKA Handelsgesellschaft Rhein-Ruhr, EDEKA Nordbayern-Sachsen-Thüringen, EDEKA Handelsgesellschaft Südbayern, EDEKA Handelsgesellschaft Südwest
Kaiser’s Tengelmann
Kaufland
Lidl Deutschland
Netto Marken-Discount
Penny-Markt GmbH
real,- SB- Warenhaus GmbH
REWE Group: REWE-Markt GmbH und REWE Dortmund Großhandel eG
WASGAU Produktions und Handels AG

Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

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