08 Mai 2015

Großes Interesse der Tierhalter: Arbeitsauftrag für die Initiative Tierwohl

Am 4. Mai gab die Initiative Tierwohl das Ende der ersten Registrierungsphase für schweinehaltende Betriebe und die Zahlen zur Erstzulassung bekannt: Zunächst werden 2.142 schweinehaltende Betriebe zur Auditierung für die Initiative Tierwohl zugelassen, sodass insgesamt 12.030.514 Tiere von den Tierwohl-Maßnahmen profitieren können.

„Die Anzahl der Tiere der registrierten Betriebe übertrifft unsere kühnsten Erwartungen“, erklärt Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Dieses Ergebnis zeigt: Die Landwirte in Deutschland sind bereit, sich enorm für das Tierwohl zu engagieren. Die Branche ist weiter als häufig dargestellt. Wir wünschen uns, dass die Ergebnisse des Anmeldeverfahrens auch zu einer verbesserten Wahrnehmung der Landwirtschaft in der Öffentlichkeit führen. Zugleich stellt uns diese enorme Nachfrage vor die Aufgabe, den Kreis der einzahlenden Unternehmen zu erweitern, damit das wertvolle Engagement auch von Landwirten auf der Warteliste honoriert wird.“

Insgesamt hatten sich 4.653 Landwirte mit rund 25,5 Millionen Tieren registrieren lassen. Von allen registrierten Betrieben wurden zunächst rund 46% zur Auditierung zugelassen.

„Wir verstehen die Enttäuschung der Landwirte, die vorerst nicht zum Erstaudit zugelassen wurden“, so Dr. Hinrichs weiter. „Wir arbeiten gemeinsam mit allen Beteiligten hart an den nächsten Schritten und hoffen, dass möglichst bald weitere Unternehmen einen Beitrag zur Initiative Tierwohl leisten werden.“ Das Verhältnis der Betriebe, die zugelassen wurden, und derer, die sich auf der Warteliste befinden, spiegelt sich auch in der breiten Streuung über die einzelnen Bundesländer wider; nähere Details zur regionalen Verteilung der Betriebe stehen bereit. Die durchschnittliche Tierzahl von 5.616 pro Betrieb bildet außerdem die Teilnahme unterschiedlicher Betriebsgrößen ab. Konkret teilen sich die zugelassenen Betriebe auf in 1.345 Schweinemastbetriebe mit 4.492.567 Tieren, 324 Ferkelaufzuchtbetriebe mit 2.822.322 Tieren und 473 Sauenhaltende Betriebe mit 4.715.625 Tieren.

Auswahlverfahren: Losverfahren und Warteliste

Die Initiative erklärt für alle zum Erstaudit zugelassenen Betriebe sowie für die Betriebe auf der Warteliste noch einmal das im Vorfeld festgelegte Verfahren im Detail:

+ Seit dem 28. April 2015 ist die erste Registrierungsphase der Initiative Tierwohl für schweinehaltende Landwirte abgeschlossen.
+ Es hatten sich mehr Tierhalter angemeldet, als Mittel zur Verfügung stehen.
+ Die angemeldeten Betriebe wurden in der Reihenfolge der von ihnen angegebenen Umsetzungstermine für die Kriterien zur Auditierung zugelassen. Es wird vorerst nur die Anzahl an Betrieben für die Auditierung zugelassen, für die zum jetzigen Zeitpunkt ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
+ Wenn mehrere Betriebe gleichzeitig zu einem bestimmten Zeitpunkt die Maßnahmen umsetzen können, aber nicht mehr genug Geld für all diese Betriebe vorhanden ist, greift das Losverfahren: Allen Betrieben aus der ersten Registrierungsphase mit demselben Umsetzungszeitpunkt wurden mittels eines Zufallsgenerators Zufallszahlen zugewiesen.
+ Die Platzvergabe auf der Warteliste erfolgte anhand der Sortierung nach der Größe der Zufallszahlen. Es gab keine Quotierung oder sonstige Auswahlkriterien (z.B. Betriebsgröße, Regionalität).
+ Am 30. April 2015 wurden alle Bündler mit einer Übersicht mit den zugelassenen Betrieben und denen, die auf die Warteliste gekommen sind, versorgt. Betriebe auf der Warteliste haben die Möglichkeit nachzurücken, wenn weitere Mittel zur Auszahlung an die Betriebe zur Verfügung stehen. Dies geschieht zum Beispiel, wenn Betriebe das Audit nicht bestehen sollten und die für sie reservierten Mittel frei werden.

Informationen für Betriebe auf der Warteliste

+ Betriebe auf der Warteliste können bei ihrem Bündler erfragen, an welcher Stelle sie sich befinden.
+ Sie haben die Möglichkeit, sich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von der Initiative Tierwohl abzumelden, sind dann aber für zwei Jahre für die weitere Teilnahme an der Initiative gesperrt.
+ Wenn der Standort bei der ersten Anfrage abgelehnt wurde, bekommt der Betrieb die Gelegenheit zur Anpassung der Daten. Der Betrieb darf über den Bündler ab diesem Benachrichtigungszeitpunkt sowohl die Tieranzahl als auch die Checkpunkte anpassen. Die nächste Anfrage findet dann mit den aktualisierten Daten statt (täglicher Abgleich). Die Daten können so lange angepasst werden, bis die Auditerlaubnis erteilt wurde. Danach dürfen Tieranzahl und Checkpunkte nicht mehr geändert werden.
+ Betriebe, die auf der Warteliste stehen, können – sobald sie die Zulassung zur Auditierung erhalten – einmalig den Umsetzungszeitpunkt ändern, ohne dass sie wieder auf eine Warteliste kommen würden. Dieser Umsetzungstermin kann um bis zu fünf Monate (gerechnet ab der Bekanntgabe über die Zulassung zur Auditierung) nach hinten verschoben werden.

Weitere Informationen stehen auf der Website der Initiative Tierwohl zur Verfügung.

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